Lüdenscheid/Berlin. Die bei Lüdenscheid gesperrte A 45 war wieder mal Thema im Verkehrsausschuss des Bundestags. Mit ernüchternden Ergebnissen.

Bisher lautete die Standard-Antwort immer: „Dieses Jahr“, jetzt hat die Bundesregierung den Termin konkretisiert – auf den letztmöglichen Monat: Die marode A-45-Brücke bei Lüdenscheid soll erst im Dezember gesprengt werden. Das geht aus einem Bericht des Verkehrsministeriums an den Verkehrsausschuss des Bundestags hervor. Das Thema stand dort gestern auf der Tagesordnung; die Union hatte zuvor einen umfangreichen Fragenkatalog formuliert.

Die Antworten sind aus Sicht des CDU-Abgeordneten Florian Müller enttäuschend. Die Bundesregierung sei nach wie vor nicht in der Lage, einen verbindlichen Zeitplan für den Neubau der Brücke aufzustellen, kritisierte der Politiker aus dem Kreis Olpe. „Wir haben immer noch keine Perspektive.“

Zudem sei weiter keine Bereitschaft in Berlin zu erkennen, die unter der Sperrung leidende Wirtschaft in Südwestfalen finanziell zu unterstützen. „Die Regelungen des Bundesfernstraßengesetzes gewähren keine individuellen Ansprüche auf einen Ersatz von Nachteilen (z.B. Umsatzeinbußen) aufgrund einer aus Verkehrssicherheitsgründen notwendigen Unterbrechung des Wegenetzes“, heißt es in der Antwort von Oliver Luksic (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium. Einer Studie zufolge verursacht die Sperrung in den kommenden fünf Jahren einen Schaden in Höhe von mindestens 1,8 Milliarden Euro. Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer wies im Rahmen ihrer Konjunkturumfrage erneut auf dramatische Folgen der Sperrung hin. „Die Unternehmen sehen auch weiterhin die Politik in der Pflicht, die Standortbedingungen rasch zu verbessern“, sagte Hauptgeschäftsführer Ralf Geruschkat.

Wer fühlt sich hier schlecht behandelt?

„Ich habe im Verkehrsausschuss gesagt, dass sich die Region von der Bundesregierung schlecht behandelt fühlt“, sagte Müller dieser Zeitung. „Darauf hat Herr Luksic geantwortet, dass sich die Region aus Sicht der Bundesregierung nicht schlecht behandelt fühle.“

Auch sechs Monate nach der Sperrung kann die Bundesstraße 54 noch immer nicht als Bedarfsumleitungsstrecke für die A 45 genutzt werden. Dort sind zwei Bahnbrücken nicht hoch genug für den Lkw-Verkehr; es geht um wenige Zentimeter. „Die Maßnahme konnte sich bisher in Konkurrenz zu anderen höher priorisierten Maßnahmen nicht durchsetzen“, teilte das NRW-Verkehrsministerium mit. Es sei eine statische Untersuchung erforderlich, dass die Standfestigkeit der Bahnbauwerke weiter gegeben sei.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv) wird in Kürze Berechnungen zur Luftqualität an den Umleitungsstrecken vorlegen. Diese beruhen auf einer Verkehrszählung und dem aus diesen Daten berechneten Schadstoffausstoß. Anschließend kann dann bei Bedarf ein Luftreinhalteplan aufgestellt werden. Das Lanuv greift auf Modellierungen zurück, weil es so in wenigen Wochen ein rechtssicheres Ergebnis vorlegen kann. Echte Messungen würde ein volles Kalenderjahr dauern, um rechtssicher zu sein.