Pflege und Ärzte brauchen Hilfe bei der Koordinierung von Patienten. Aber es gibt weitere Herausforderungen. Ein Gastkommentar von Georg Keppeler.
Mit der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung wird eine wichtige Lücke zur Herstellung einer gerechteren Sozialverfassung geschlossen. Ein Arbeitnehmer mit einem Durchschnittverdienst von monatlich 3000 Euro brutto würde zum Beispiel bei der AOK NordWest rund 160 Euro im Kalenderjahr einsparen. Geld, das die Versicherten gut gebrauchen können. Beitragsgestaltung und Finanzierung sind allerdings nur ein Teil der Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Wir benötigen Lösungen im Bereich der Pflege, der ärztlichen und fachärztlichen Versorgung, bei der Notfallversorgung und in der Krankenhausstruktur.
Hier nur zwei Beispiele: In der Notfallversorgung mehrt sich die Zahl der Patienten deutlich, die eher eine Klinik aufsuchen oder den Krankenwagen anrufen, als den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Hier müssen wir verhindern, dass ein Arzt in der Notaufnahme mit Kleinigkeiten aufgehalten wird, während im Wartebereich ein Schwerstkranker um sein Leben kämpft.
Notfallversorgung in Portalpraxis
Deshalb gehören eine koordinierte ambulante und stationäre Notfallversorgung unter ein Dach – in eine Portalpraxis. Dort entscheiden dann die Mediziner, ob es sich um einen Notfall handelt oder ob die Weiterleitung an einen Fach- oder Hausarzt ausreicht. So werden Patienten adäquat versorgt und unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden.
Die Krankenhausstruktur in NRW muss an Haupt und Gliedern reformiert werden. Orientiert man sich am Bundesdurchschnitt und den Einwohnerzahlen, dann weist NRW deutlich mehr Krankenhausbetten als andere Bundesländer aus. Es geht aber nicht vorrangig um stationäre Betten, sondern zuallererst um die Qualität der stationären Behandlung. Es macht keinen Sinn, dass jedes Krankenhaus jede Art von Operationen durchführt. Vielmehr ist es erforderlich, dass Mindestfallzahlen für Krankenhausbehandlungen festgelegt werden. Nötig ist eine gestufte Krankenhausversorgung mit strengen Qualitätsvorgaben und einem konkreten und verbindlichen Versorgungsauftrag. Jede Klinik muss einer bestimmten Versorgungsstufe der Grund-, Regel- oder Maximalversorgung zugeordnet werden.
Wenn alle Menschen auch in der Zukunft am medizin-technischen Fortschritt teilhaben sollen, dann müssen die Veränderungen zügig eingeleitet werden. Man beachte: Nicht die Krankenkassen zahlen die Gesundheitsvorsorge in Deutschland. Versicherte und Arbeitgeber zahlen die Beiträge. Für diese Beiträge können sie gute Leistungen erwarten.
Ein Gastkommentar von Georg Keppeler
Georg Keppeler war bis 2015 bei der IG Metall 1. Bevollmächtigter für den Kreis Olpe. Seit 1982 ist er in der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung tätig, seit zwölf Jahren als Vorsitzender des Verwaltungsrats zunächst der AOK Westfalen-Lippe und aktuell der AOK NordWest.