Meschede. . Für die Polizei im Hochsauerland ist die Sache schon peinlich genug: Da lädt jemand jahrelang illegal Musiktitel und Filme ausgerechnet über einen Dienstrechner der Behörde herunter. Und gestern gab es vom Landesarbeitsgericht in Hamm auch noch einen Rüffel dazu: Aus Sicht der Richter ist zu schlampig ermittelt worden.
Deshalb muss die Behörde einen 45-jährigen Informationstechniker wieder einstellen. Er war zusammen mit einem weiteren Mitarbeiter in Verdacht geraten, Musiktitel wie „Nichts bringt mich runter“ oder Filme wie „Harry Potter“ aus dem Internet gesaugt zu haben.
Dass es auch bei der Polizei kriminell zugehen kann, bemerkte die Behördenleitung im Februar 2010, als sie eine Abmahnung einer Kanzlei auf den Tisch bekam: Im Auftrag der Band „Ich + Ich“ forderten Anwälte Schadenersatz und Unterlassung. Tatort: ein frei zugänglicher Dienstrechner der Behörde.
Funknetz abgestürzt
Daraufhin entdeckten die Beamten so genannte Filesharing-Programme, allerlei urheberrechtlich geschützte Werke und ein Spezialprogramm, das sich automatisch einwählt und auch über Nacht illegale Daten saugen kann. Ganz nebenbei schaltete es die Fernwartung aus und brachte so einmal das Funknetz der Kreispolizeibehörde zum Absturz.
Ins Visier der internen Ermittlungen gerieten zwei Mitarbeiter, die überwiegend Zugriff auf den Dienstrechner hatten. Das Land NRW kündigte sie. Während sich der eine auf einen Vergleich einigte, klagte der andere auf Wiedereinstellung. Das Landesarbeitsgericht gab ihm jetzt erneut Recht.
Die Behörde habe nicht nachweisen können, dass ausgerechnet der 45-Jährige den Rechner für illegale Zwecke genutzt habe, außerdem sei der Computer nicht zügig sichergestellt worden, so dass Spuren nicht mehr auswertbar gewesen seien.