Arnsberg/Bestwig. . Am dritten Verhandlungstag im Fort-Fun-Prozess vor dem Landgericht Arnsberg hat am Freitag der ehemalige Geschäftskundenberater der Familie Z. ausgesagt. Zwei angebliche Dokumente seiner Bank bezeichnete er als Fälschungen.

Am dritten Verhandlungstag im Fort-Fun-Prozess hat ein Sparkassen-Betriebswirt aus Unterfranken der angeklagten Familie Z. vorgeworfene Betrugshandlungen bestätigt. Ein vermeintlich von ihm unterschriebenes Papier, das am Tag des Freizeitpark-Kaufs dem Verkäufer gesandt wurde, und ein angeblicher Kontoauszug seien „hundertprozentige Fälschungen“, so der Bankkaufmann vor dem Landgericht Arnsberg.

In dem Schreiben hatte das Geldinstitut angeblich die Existenz eines verpfändeten Firmenkontos bestätigt, auf dem sich ein dem Kaufpreis (6 Millionen Euro) übersteigendes Guthaben befinden sollte. Mehrere Fehler, so der Geschäftskundenberater, fänden sich in dem gefälschten Dokument: Niemals verfasse er Schreiben in englischer Sprache und unterschreibe mit „i.V.“ Um die angegebene Uhrzeit habe kein PC-Fax die Sparkasse verlassen. Zudem habe die Kollegin, deren Unterschrift sich ebenfalls auf dem Papier befand, zum vermeintlichen Ausstellungszeitpunkt gar nicht mehr bei dem Kreditinstitut gearbeitet. Der Bankkaufmann hatte am 26. Januar 2012 nach einem Anruf der Polizei im Hochsauerlandkreis Kenntnis von dem gefälschten Schreiben erhalten. Keine zwei Stunden später ging bei ihm eine Mail von Matthäus Z. (29) ein - er möge ohne Rücksprache mit ihm niemandem Kontoauskünfte erteilen.

Vermeintlicher Kontoauszug

Die angeklagte Familie Z. hatte darüber hinaus einem Vertreter der Verkäuferin, der französischen Compagnie des Alpes, am Tag vor dem Vertragsabschluss eine Kopie eines vermeintlichen Kontoauszuges gemailt, auf dem betreffendes Gutachten (6.5 Millionen Euro) ausgezeichnet gewesen sein sollte. Der Zeuge verneinte die Kenntnis eines solchen Papiers. Seines Wissens habe es überhaupt keinen Auszug gegeben. „Von einem Konto mit einem Betrag von null Euro wird kein Auszug erstellt.“

Am 28. Dezember 2011 war auf einem anderen Firmenkonto der Familie ein Betrag von 401.150 Euro eingegangen. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft die Summe, die die Beschuldigten als Provision für den Kauf einer Achterbahn eingestrichen hatten. Am selben Tag wurden 250.000 von jenem Konto auf das Konto einer Düsseldorfer Steuerkanzlei überwiesen: die Anzahlung für den Fort-Fun-Kauf.

Ungewöhnliche Finanzierung

Besagtes Firmenkonto wies in den folgenden Tagen mehrere Bewegungen auf: u.a. Überweisungen fünfstelliger Geldbeträge auf ein Privatkonto von Frau Z. und auf ein Konto ihres Lebensgefährten.

Bis kurz vor dem Abschluss des Kaufvertrages stand, so bestätigte der Bankkaufmann, auch eine „Vendor-Finanzierung“ zur Diskussion. Hierbei vergibt ein Verkäufer ein Darlehen in Höhe der Kaufsumme an einen kapitalschwachen Käufer. Für den Kundenberater ungewöhnlich: „Wenn ich ein gutes Pferd habe, verschenke ich es nicht in dieser Form. Es sei denn, ich will es unbedingt loswerden.“

Der Prozess geht am 27. November weiter.