Hagen.

Ein mit Spannung erwarteter Mafiamord-Prozess vor dem Landgericht Hagen ist gestern nach wenigen Minuten Verhandlungsdauer vertagt worden. Das Gericht konnte noch nicht über einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin entscheiden. Angeklagt sind zwei Männer aus Gevelsberg, denen gemeinschaft­licher Mord an einem Kölner Gastwirt vorgeworfen wird.

Das Landgericht hat seine Hausaufgaben gemacht. Zum eigentlichen Prozessbeginn um 9 Uhr sind die Fenster des Schwurgerichtssaal 201 verhängt, die Besucher müssen intensive Kontrollen über sich ergehen lassen. Verschärfte Sicherheitsvorkehrungen für einen Mordprozess, der gleich am Anfang stottert. Mit 135-minütiger Verspätung können der Endvierziger Giuseppe B. und sein Sohn Luca auf der An­klagebank Platz nehmen. Die Männer sind Angehörige einer Familie, die in Gevelsberg eine Pizzeria betrieb. Ermittler halten es für möglich, dass die ­Familie, die aus dem Ort Biesi stammt, zur sizilianischen Mafia-Gruppe Stidda gehört.

Pizzabäcker regelrecht hingerichtet

Für den Hagener Prozess wurden Vater und Sohn von den italienischen Behörden ausgeliefert - sie sitzen in der Schlager-Stadt San Remo langjährige Haftstrafen ab. Der kleingewachsene, grauhaarige Giuseppe B., der in einer Sportjacke erschienen ist, und sein kahlgeschorener Sohn, der beim Betreten des Gerichtssaals ein Auge in Richtung der Landsleute auf den Besucherplätzen kneift, sollen laut Anklage im Jahr 2006 von einem Kölner Gastwirt beauftragt worden sein, den Besitzer der Kölner Pizzeria „Bella Vista“ (übersetzt: schöne Aussicht) zu ermorden.

Die beiden B.s sollen diesen Auftrag an einen Mann aus Neuenrade weitergegeben haben. Letzterer richtete besagten Kölner Pizzabäcker re­gelrecht hin und wurde Ende des Jahres 2010 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ­verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Hagen ­hätte den Mann gerne als Kronzeugen bei der Hauptverhandlung präsentiert - doch der Sauerländer, der in einem anderen Verfahren mit Be­teiligung eines Angehörigen der Familie B. „auspackte“ - schied nach Polizeiangaben im vergangenen Jahr in der Haft freiwillig aus dem Leben.

Der Prozessauftakt gegen Giuseppe und Luca B. ist geprägt durch juristisches ­Geplänkel. Die Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen zeigt Größe und revidiert ihre ursprüngliche Anordnung eines Verbots von Foto- und Filmaufnahmen der beiden Angeklagten - verbunden mit einer Entschuldigung („Ich habe mich vertan“).

Sie habe die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprüft, das in Urteilen betont hat, dass bei Aufsehen erregenden Strafprozessen das öffentliche Interesse an der Berichterstattung schwerer wiege als der Persönlichkeitsschutz der Angeklagten.