Bestwig/Arnsberg.
Der mutmaßliche Fort-Fun-Betrüger Matthäus Ziegler sitzt nicht mehr in Untersuchungshaft, sondern in Strafhaft. Nach der Festnahme des 28-Jährigen im Sauerland hat die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg einen im September 2011 für zwölf Monate gewährten Haftaufschub widerrufen.
Ziegler war im August 2010 vom Amtsgericht Aschaffenburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden, weil er Arztrechnungen und Banküberweisungen in über 200 Fällen gefälscht haben soll. Den Haftaufschub hatten die Staatsanwaltschaften Aschaffenburg und Berlin (dort wurde er auch verurteilt) mit gesundheitlichen Gründen erklärt. Nun setzte sich offenbar die Einsicht durch, dass seine Aktivitäten rund um das Fort-Fun-Abenteuerland nicht im Einklang mit seinem ärztlich attestierten Gesundheitszustand stehen.
Ziegler befindet sich nach seiner Festnahme am 27. Januar im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg wirft ihm die Fälschung einer Banksicherheit vor. Seine Mutter Christine wurde erst später in Untersuchungshaft genommen. Jetzt bestehe Fluchtgefahr wegen „neuer, damals noch nicht bekannter Vorwürfe, nach denen sie in erheblicher Weise an Straftaten beteiligt war“, so Oberstaatsanwalt Hempelmann. Insbesondere beim Kauf eines Fahrgeschäftes. Die 52-Jährige soll im Dezember eine Achterbahn für 13 Millionen Euro bestellt und von der 400 000-Euro-Vermittlungsgebühr an eine Ziegler-Tochterfirma die Anzahlung für den Fort-Fun-Kauf (250 000 Euro von 6 Millionen Euro) bestritten haben. Als ihr Sohn bereits in Haft saß, soll sie versucht haben, den Rest der Provision auf Privatkonten umzuleiten. Ziegler hatte als Fahrgeschäft „eine weltweit einzigartige Attraktion“ versprochen.
Christine Ziegler, die als Geschäftsführerin der „One World Group“ firmierte und bis vor gut zwei Jahren einen kleinen Edeka-Markt im Landkreis Miltenberg führte, wurde im Großraum Hannover festgenommen. Über die Gründe, warum sich die dreifache Mutter nicht daheim in Unterfranken, sondern seit Tagen in Niedersachsen aufhielt, wollte die Staatsanwaltschaft nichts sagen.
„Geht nicht, gibt’s nicht“ - Matthäus Zieglers Wahlspruch bei seinem fünfwöchigen Intermezzo im Sauerland bestand offenbar seit längerem. „Sein Traum war schon immer, einen Freizeitpark zu besitzen“, sagen Menschen, die ihn kennen - die aber aufgrund seiner desolaten finanziellen Verhältnisse nie mit einem Kauf gerechnet haben: „Als an den Autos von Mutter und Sohn Ziegler Anfang des Jahres Fort-Fun-Aufkleber hingen, dachten wir, dass Matthäus in dem Park nur angestellt sei. Die haben doch kein Geld.“ Im März 2009 war zum Beispiel ein Gläubigerantrag „auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Matthäus Ziegler“ vom Insolvenzgericht Aschaffenburg abgewiesen worden - „mangels Masse“.
„Geht nicht, gibt’s nicht“ - Matthäus Ziegler, so deuten Beobachter seine Verurteilungen wegen Betruges in Berlin und Aschaffenburg, muss irgendwann für sich entdeckt haben, wie er an Geld kommt und wie er andere überzeugt. „Er ist ein Typ, der sehr gut blenden kann. Er hat auf alle Fragen plausible Antworten“, sagen Menschen, die ihn kennen. Seine Mutter habe ihn immer unterstützt. Angesichts des finanziellen Schadens könnten den Zieglers mehrjährige Haftstrafen drohen. Für Matthäus, dem 2009 und 2011 Haftaufschub gewährt wurde, wird es eng. Es ist fraglich, ob der Titel der ersten Single des Ex-Popsängers gilt: „One more Chance“ - eine weitere Chance.