Menden. .

„Niemand kann auf zwei Hochzeiten gleichzeitig tanzen“, das musste jetzt auch ein Mendener einsehen, der seinen Opel Calibra, Erstzulassung Dezember 1993, zur selben Zeit im Internet-Portal eBay und in der Online-Pkw-Börse mobile.de angeboten hatte.

Als der Mendener für den Calibra bei mobile.de 750 Euro erzielen konnte, brach er die Versteigerung auf eBay zehn Minuten vor deren Ende ab. Zu diesem Zeitpunkt hatte hier ein Gelsenkirchener Oldtimerfan aber bereits für den Wagen mit 605,99 Euro den höchsten Preis geboten. ­Fol­gerichtig forderte er trotz des Abbruchs von dem Mendener die Herausgabe des Opel Calibra. Doch der weigerte sich.

„So geht es nicht“, meinte der Mann aus Gelsenkirchen. Ihm sei ein Schnäppchen vorenthalten worden. Der Calibra, ein gesuchtes Liebhaberstück, sei zum Zeitpunkt der Versteigerung 3000 Euro wert gewesen. Also verlangte er von dem Mendener „Schadenersatz wegen Nichterfüllung“. Seine Rechnung: 3000 Euro minus das Gebot von 605,99 Euro, macht einen Schaden von 2394,01 Euro.

Da es zwischen den Streithähnen zu keiner Einigung kam, landete der Fall auf dem Tisch von Michael Sauer, Richter am Amtsgericht in Menden. „Der Beklagte war nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay nicht berechtigt, die Auktion vorzeitig abzubrechen, weil er das Fahrzeug nach eigener Behauptung anderweitig gewinnbringender verkauft hat“, entschied Sauer.

Denn es sei zwischen den Parteien ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Der Mendener habe bei eBay ein verbindliches Angebot an den Meistbietenden abgegeben und der meistbietende Gelsenkirchener habe dieses Angebot angenommen.

Richter Sauer beauftragte einen Sachverständigen. Die Experteneinschätzung: Der Wert des Wagens lag am Stichtag zwischen 900 und 1100 Euro. Michael Sauer: „Da nur der Mindestbetrag von 900 Euro als bewiesen angesehen werden kann, bleibt nach Abzug des gebotenen Kaufpreises ein Nichterfüllungsschaden von 294,01 Euro.“

Diese Summe, plus Zinsen, muss der Mendener nun an den Mann aus Gelsenkirchen zahlen. Die Anwaltsgebühren nicht eingerechnet.