Hagen.

Die Politik nimmt sich des drohenden Landärztemangels an. Mit Zuschlägen und Anreizen für Ärzte, einer flexibleren Bedarfsplanung sowie mehr Freiheiten für die Kassenärztlichen Vereinigungen vor Ort sollen Lücken in der medizinischen Versorgung vermieden werden.

Die Koalitionsfraktionen im Bund einigten sich in der Nacht zu gestern auf ein 37-seitiges Eckpunktepapier für das Versorgungsgesetz. Zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Rösler (FDP) sich darüber bereits mit den Bundesländern verständigt. Das Gesetz soll am 1.1.2012 kommen.

Demnach soll etwa die Residenzpflicht fallen: Ärzte müssen nicht mehr am Praxisort wohnen. Die Kürzung des Honorars bei Überschreitung einer bestimmten Patientenzahl soll in unterversorgten Gebieten entfallen, höhere Honorare sind möglich. Für das Medizinstudium soll es mehr Plätze geben, ein Anteil von 3 bis 5 Prozent der Studienplätze soll an Bewerber vergeben werden, die nach der Ausbildung eine Zeit lang in ländlichen Gebieten tätig sein wollen (Landarztquote). Findet sich dennoch kein Arzt für eine Praxis, kann die Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder die Kommune die Praxis betreiben und einen Arzt anstellen. Die KV kann Studenten auch über Stipendien fördern, wenn diese bereit sind, aufs Land zu gehen.

In Westfalen-Lippe ist gut jeder vierte Hausarzt 60 Jahre oder älter, schon jetzt fehlen über 200 Hausärzte. Andreas Daniel, Sprecher der KV Westfalen-Lippe, begrüßte deshalb, dass „sich die Politik ernsthaft mit dem Problem auseinandersetzt“. Auch die Kassen sprachen von einem ersten Schritt „in die richtige Richtung“.