Arnsberg. 1000 Meter bleiben 1000 Meter. Die Grünen können sich im Regionalrat nicht damit durchsetzen, Windräder näher an Häuser zu bauen.

Die Grünen im Arnsberger Regionalrat sind erwartungsgemäß mit dem Antrag gescheitert, bei der Ausweisung von neuen Standorten für Windenergieanlagen den Mindestabstand von 1000 auf 700 Meter zu Wohnbebauungen zu reduzieren. In der Sitzung der Planungskommission fanden sie dafür ebenso keine Mehrheit wie für den Antrag, die Abstandsregel zu „touristisch bedeutsamen Rad- und Wanderwegen“ fallenzulassen.

Offiziell hat die Landesregierung die 1000-Meter-Regel längst gekippt. Nach den bisherigen Planungen kann der Regierungsbezirk Arnsberg die vom Land für den Bau von Windrädern geforderte Fläche von rund 13.000 Hektar aber auch erreichen, ohne die 1000 Meter zu unterschreiten. Gleiches gilt für die Distanz zu den Rad- und Wanderwegen. Mit genau dieser Begründung wurde das Ansinnen der Grünen jetzt in der Planungskommission abgelehnt.

Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) hatte sich wiederholt gegen eine verkappte Wiedereinführung der 1000-Meter-Regel ausgesprochen. Die Landesregierung stellte jedoch klar, dass über die Ausweisung von geeigneten Flächen in den sechs Planungsregionen und nicht in Düsseldorf entschieden wird.

Erstmals Kartenmaterial vorgelegt

Die Arnsberger Planungskommission hat derweil erstmals Kartenmaterial vorgelegt, das zeigt, wo Flächen für neue Windenergiebereiche vorgesehen sind. Darüber soll in der Sondersitzung des Regionalrates am 30. November beraten werden. Die Karten können im Internet eingesehen werden.

Bis die Ergebnisse in eine endgültige Regionalplanung einfließen können, sei aber eine Umweltprüfung noch zwingend erforderlich, sagte Christoph Söbbeler, Pressesprecher der Bezirksregierung, dieser Zeitung. Die bisherigen Planungen seien in enger Abstimmung mit den Kommunen erfolgt.

Ein Bundesgesetz schreibt vor, dass Nordrhein-Westfalen bis 2032 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen muss. Nach dem Willen der schwarz-grünen Regierungskoalition soll NRW dieses Ziel bereits bis 2025 erfüllen. Die Landesregierung stellt es den Regionen weitgehend frei, welche Flächen sie ausweist, solange die Flächenvorgaben eingehalten werden. Eine Planung, mit der Windenergiezubau verhindert werden soll, sei jedoch nicht erlaubt und würde auch nicht genehmigt, wenn die entsprechenden Regionalpläne vorgelegt würden.