Hagen. Der Naturschutzbund besteht beim Neubau der Rahmedetalbrücke auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung - und schließt eine Klage nicht aus.
Der politische Druck beim Thema Neubau der Rahmedetalbrücke ist groß: Die NRW-Regierung um Ministerpräsident Hendrik Wüst und Verkehrsministerin Ina Brandes (beide CDU) legten einen Zehn-Punkte-Plan mit Forderungen an den Bund vor. Ziel sei es, bei Planung, Genehmigung und Bau von Verkehrsinfrastruktur schneller zu werden – bei Ersatzneubauten zum Beispiel unter Verzicht auf eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung. Bei Dirk Jansen, Geschäftsleiter des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) in NRW, löst das Kritik aus.
Wie blickt der BUND auf die Diskussion um eine verkürzte Planungszeit einer neuen Brücke?
Dirk Jansen: Jahrelang wurde unsere bestehende Verkehrsinfrastruktur auf Verschleiß gefahren und das Geld lieber in prestigeträchtige – und mehrheitlich umweltschädliche – Fernstraßenneubauprojekte gesteckt. Das rächt sich jetzt. Gegen verkürzte Planungszeiten haben wir nichts. Dies darf aber nicht zu Lasten der Bürgerbeteiligung oder von Umweltstandards gehen. Genau das aber will Ministerpräsident Hendrik Wüst. Dabei ist es eine Mär, dass letztere für lange Realisierungszeiträume verantwortlich seien. Das Gegenteil ist der Fall. Eine transparente Planung unter Berücksichtigung der Umweltbelange führt zu rechtssicheren Vorhaben und mehr Akzeptanz.
Sind Umwelt- und Naturschutzaspekte im Falle dieses Ersatzneubaus zu berücksichtigen?
Auch solche Ersatzneubauten dürfen nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Planfeststellungsverfahrens inklusive vorgeschalteter Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt werden. Die Einrichtung der Baustellenfläche und der Bau und Betrieb selbst sind mutmaßlich nicht ohne die Beeinträchtigung der gesetzlich definierten Schutzgüter möglich. Diese sind Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, aber auch Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie der Mensch und insbesondere die menschliche Gesundheit. Das gilt es seriös abzuprüfen. Dass Ministerpräsident Wüst das geltende Planungsrecht aushebeln will, ist ein Affront gegen den Umweltschutz.
Welche speziellen Naturschutzaspekte sind im Falle dieses Ersatzneubaus zu berücksichtigen?
Genau das gilt es ja im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu erfassen und zu prüfen. Letztendlich geht es darum, schnellstmöglich einen Ersatz für die marode Brücke zu schaffen und zwar unter Minimierung der Umweltauswirkungen. Die Notwendigkeit für die Realisierung des Vorhabens steht wohl außer Frage.
Welche Instrumente stünden Ihnen für ein Veto zur Verfügung und wären Sie bereit, diese zu nutzen?
Dem BUND als sogenanntem „anerkannten Naturschutzverein“ steht grundsätzlich die Möglichkeit der Verbandsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss offen. Alles weitere wird sich im Rahmen des weiteren Genehmigungsverfahrens zeigen.