Hagen. Seit Dienstag gilt 2G-plus in Bädern, Saunen, Wellnessbereichen von Hotels, Fitness- und Sonnenstudios: Was die Betreiber zu der Regelung sagen.

Da in Bädern, Saunen, Fitness- und Sonnenstudios sowie bei Wellnessangeboten keine Masken getragen werden können, müssen der neuen Coronaschutzverordnung NRW zufolge Immunisierte und Genesene dort nun einen negativen Testnachweis mit sich führen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Betroffene sind über 2G-plus alles andere als erfreut.

Das Hotel

Als Andreas Deimann der Anruf erreicht, entschuldigt er sich, dass er etwas außer Atem ist. Der Chef des 5-Sterne-Wellnesshotels Deimann in Schmallenberg-Winkhausen wandert gerade mit Gästen.

Im übertragenen Sinne hat er sogar Schnappatmung: „Es ist ein Unding, dass wir einen Tag vor Heiligabend erfahren, dass ab dem 28. Dezember 2G-plus in unserem Wellnessbereich gilt. Wir hatten über die Feiertage keine Möglichkeit, uns über die Umsetzung der neuen Regel zu informieren.“

Es sei nicht das erste Mal, dass man in der Pandemie von neuen Bestimmungen „überrannt“ worden sei, kritisiert Deimann weiter. Er habe sich mit anderen Hoteliers ausgetauscht. „Sie klagten, dass die Testkapazitäten gar nicht auf die neue Verordnung eingestellt sind.“

Das Hotel Deimann hat seit Monaten ein eigenes Testzentrum installiert. „Wir können das einigermaßen händeln. Aber es ist nicht mal eben so gemacht, mehr als 200 Gäste zu testen und zu kontrollieren.“

Das Fitnessstudio

Anja Dransfeld betreibt das Fitnessstudio „HönneVital“ in Balve. „Meine Laune war im Keller“, sagt sie. Nach der Verkündung der neuen Coronaschutzverordnung am 23. Dezember („der denkbar schlechteste Zeitpunkt“) hat sie erst gestern vom Ordnungsamt erfahren, wie sie 2G-plus umsetzen muss.

Die Monate Januar und Februar sind üblicherweise die besten Monate für neue Mitgliedschaften. „Die Umsätze kann ich mir abschminken“, so Anja Dransfeld. Sie denkt insbesondere an ältere Mitglieder, für die Online-Anmeldungen bei Testzentren und die digitale Übermittlung des Ergebnisses eine nicht zu überwindende Hürde für einen Studio-Besuch sein könnten.

An Tag 1 von 2G-plus herrschte zunächst gähnende Leere im „HönneVital“. „Ab 10.30 Uhr wurde es etwas besser. Die Leute mussten lange auf die Testergebnisse warten: Auch die Testzentren wurden überrascht.“ Am 1. Januar muss Anja Dransfelds Studio „leider“ geschlossen bleiben. Der Grund: „So gut wie alle Termine“ in Balves Testzentren seien bereits vergeben.

Die Sauerländerin ist dennoch froh, dass ihr Haus geöffnet bleiben kann. Sie weiß von frustrierten Mitgliedern. Aber: „Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Gesundheit. Ich könnte es mir nicht verzeihen, wenn Mitglieder oder Mitarbeiter durch leichtfertigen Umgang mit den Infektionsschutzmaßnahmen ernsthaft erkranken würden.“

Beim Besuch von Schwimmbädern, Saunen, Wellnessbereichen von Hotels sowie von Fitness- und Sonnenstudios müssen Geimpfte und Genesene in Nordrhein-Westfalen seit gestern zusätzlich einen negativen Schnelltestnachweis mit sich führen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Beim Besuch von Schwimmbädern, Saunen, Wellnessbereichen von Hotels sowie von Fitness- und Sonnenstudios müssen Geimpfte und Genesene in Nordrhein-Westfalen seit gestern zusätzlich einen negativen Schnelltestnachweis mit sich führen, der nicht älter als 24 Stunden ist. © dpa

Das Bad

Ulrike Wieners ist Geschäftsführerin der Thermalbad Bad Sassendorf GmbH, die die Börde-Therme in dem Kurort betreibt. Am ersten 2G-plus-Tag waren zwei Stunden nach der Öffnung bereits 140 Gäste in der Soletherme. „Das hat uns schon überrascht“, sagt Ulrike Wieners, „erst nach den Weihnachtsferien wird sich zeigen, wie sich die Besucherzahlen entwickeln.“

Die neue Regelung ist aus Sicht der Geschäftsführerin „nicht ganz logisch: Bäder und Saunen haben sich in der Pandemie nicht als Infektionsherde herausgestellt. Dennoch sind die Auflagen groß.“ Was die Verwirrung insbesondere bei Gästen des Kurortes steigere, so Ulrike Wieners: Dass eine bundesweit einheitliche Regelung fehlt: „Die Menschen steigen nicht mehr durch.“

Alleine unter dem Solarium. Trotzdem gilt 2G-plus.
Alleine unter dem Solarium. Trotzdem gilt 2G-plus. © dpa

Das Sonnenstudio

Holger Ziegert ist Geschäftsführer der Ayk GmbH (unter anderem ein Sonnenstudio in Hagen) und Sprecher des Bundesfachverbandes Besonnung. Er sieht buchstäblich dunkle Wolken über der Branche aufziehen: „Es ist unsäglich“, sagt er, „bei jeder neuen Coronaschutzverordnung kommen wir in eine andere Kategorie – mal im Freizeitbereich, mal in Einzelhandel, mal bei Schwimmbädern/Saunen.“

Dass man jetzt unter 2G-plus laufe, hält er für vollkommen unverständlich. Ziegert: „In Sonnenstudios sind Hygienestandards wie in Arztpraxen. Was soll in einem desinfizierten Bewegungsumfeld und unter dem Solarium passieren, in einem 5-Quadratmeter-Bereich, in dem man sich alleine auffällt?“

Aus Sicht des Geschäftsmanns wird die neue Regelung zu einem starken Umsatzhemmer in den 3500 Sonnenstudios im Bundesgebiet. Man will dies nicht einfach so hinnehmen: „Es wird aus der Branche Klagen gegen die neue Schutzverordnung geben.“