Arnsberg. Betrugsverdacht bei Corona-Soforthilfen: 220 Anzeigen von Seiten der Arnsberger Bezirksregierung liegen bei Staatsanwaltschaften vor.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat bei den zuständigen Staatsanwaltschaften 220 Anzeigen wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs bei Corona-Soforthilfen erstattet. „Wir sind aber nur ein Mosaikstein in der ganzen Sache“, so Sprecherin Anna-Carla Springob.

Durch die Finanzverwaltungen sowie Anzeigen von Kreditinstituten und Privatpersonen könne es noch deutlich mehr Betrugsverdachtsverfahren geben. Gleichwohl dürfte die Zahl der zu Unrecht gestellten oder bewilligten Anträge nur ein Bruchteil am Gesamtpaket darstellen. Im Regierungsbezirk Arnsberg wurden 74.291 Anträge bewilligt. Volumen: mehr als 784 Millionen Euro.

100 Anzeigen liegen der Staatsanwaltschaft Arnsberg vor

30 bis 50 Angestellte: Das war die Zahl, die der Gastwirt in seinem Corona-Soforthilfe-Antrag angegeben hatte. „Bei der Rentenversicherung war aber kein Mitarbeiter angemeldet“, sagt Thomas Poggel von der Staatsanwaltschaft Arnsberg. „Entweder hat er Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen, oder er wollte die staatliche Hilfe für Gewerbetreibende in der Coronakrise schamlos ausnutzen und Gelder erschleichen.“

Er wäre nicht der einzige: Die Staatsanwaltschaft bearbeitet derzeit 100 Anzeigen wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfen. Geschätzter Schaden: 900.000 Euro.

80 Prozent der Verfahren, so Poggel, wurden nach Verdachtsanzeigen von Banken eingeleitet. Hinzu kommen Hinweise von Seiten der Arnsberger Bezirksregierung. „Banken sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, Anzeige zu erstatten, wenn ihnen verdächtige Kontobewegungen auffallen.“

Querbeet durch die Berufsgruppen

Dem Oberstaatsanwalt zufolge sind es Fälle „querbeet durch die Berufsgruppen“: der Betrieb oder der Solo-Selbstständige, der schon vor der Corona-Krise mehr oder weniger insolvent war und daher keinen Anspruch auf die Gelder hat; der Antragsteller, der das Gewerbe nur nebenberuflich betreibt; der „Gewerbetreibende“, auf dessen Konto sich aber keine Umsätze wiederfinden, die auf ein Gewerbe hindeuten; der ehemalige Selbstständige, der seinen Betrieb nicht mehr betreibt; der Unternehmer, der sich das Geld auf sein Pfändungsschutzkonto überweisen lässt, um entgegen dem eigentlichen Verwendungszweck seine Gläubiger zu befriedigen; der Antragsteller, der extra ein Gewerbe angemeldet hat, um an die Soforthilfe zu kommen; oder der Firmenbesitzer, der aus diesem Grund ein zweites Gewerbe anmeldet.

Schnelle Bearbeitung der Anträge ausgenutzt

„Die Politik wollte mit der Corona-Soforthilfe gebeutelten Gewerbetreibenden unbürokratisch helfen“, beschreibt Poggel die gute Absicht. „Leider sind einige auf den Zug aufgesprungen. Sie profitierten davon, dass Anträge oberflächlich geprüft wurden.“

Dass bei der Erschleichung von Geldern auch organisiert vorgegangen wurde, will Poggel nicht ausschließen. Im Bundesgebiet wurden Fälle bekannt, bei denen Kriminelle Menschen in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen (etwa durch Arbeitslosigkeit) für ein kleines Zubrot zu einer Antragsstellung überredet haben. Den überwiesenen Euro-Betrag mussten sie den Hintermännern in bar geben. „Wenn so etwas nicht auf irgendwelchen Bankkonten erscheint, macht dies die Strafverfolgung schwierig.“

Sofort ein Motorrad gekauft

In einem Fall konnten die Arnsberger Ermittler auf einem Kontoauszug sehen, dass der Empfänger der 9000-Euro-Soforthilfe unmittelbar nach dem Erhalt ein Motorrad erwarb. Das Geld war weg, ohne dass der erforderliche gewerbliche Zweck erfüllt war. Dass die Behörden damit rechnen müssen, so manchen Betrag mangels Masse nicht wiederzusehen, will Poggel nicht ausschließen: „Das wird es geben.“

Die bislang 100 eingegangenen Anzeigen dürften nicht das Ende der Fahnenstange sein. Poggel: „Es kommen laufend neue rein.“

96 Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Hagen

Bei der Staatsanwaltschaft Hagen, die für Hagen, den Ennepe-Ruhr-Kreis und große Teil des Märkischen Kreises zuständig ist, sind derzeit 96 Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts bei Corona-Soforthilfen anhängig. „In der Regel handelt es sich um einzelne Beschuldigte“, so Oberstaatsanwalt Gerhard Pauli. „In etwa zehn Prozent der Fälle kommt noch ein zweiter Beschuldigter hinzu, wenn etwa eine Bankverbindung zur Verfügung gestellt wurde.“

Wirtschaftliche Schwierigkeiten verschwiegen

Eine organisierte Masche können die Ermittler in Hagen nicht erkennen: „Es besteht der Verdacht, dass in den Anträgen an unterschiedlichen Stellen falsche Angaben gemacht wurden“, so Pauli. „Insbesondere, dass es sich bei dem Gewerbe um den Haupterwerb handele, das Gewerbe aber nur im Nebenerwerb ausgeübt wurde. Oder das Verschweigen von wirtschaftlichen Schwierigkeiten bereits vor der Corona-Zeit.“ In wenigen Fällen bestehe zudem der Verdacht, dass keinerlei Gewerbe ausgeübt wurde.

Beträge zwischen 9000 und 25.000 Euro

Einen potenziellen Gesamtschaden kann Pauli nicht beziffern. In den Einzelfällen gehe es um Beträge zwischen 9000 und 25.000 Euro.

Daneben wird gegen bislang unbekannte Täter ermittelt, die mit „Phishing- und Fakeseiten“ im Internet Daten abgegriffen und damit Anträge gestellt haben. Die Ermittlungen in NRW werden durch das Landeskriminalamt gesteuert, bei der Staatsanwaltschaft Hagen sind etwa 30 Verfahren anhängig, bei den Kollegen in Dortmund 41. Dort werden 268 Betrugsverfahren in Sachen Corona-Soforthilfen bearbeitet.