Hagen/Sauerland. Gute Nachricht für viele Schützen- und Brauchtumsvereine: Das Land gewährt Corona-Hilfen bis zu 15.000 Euro. Allerdings gibt es Bedingungen.

Mit einem Sonderprogramm „Heimat, Tradition und Brauchtum“ will die NRW-Landesregierung Vereine und Verbände, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind, mit bis zu 15.000 Euro unterstützen. Das hat das NRW-Heimatministerium am Freitag bestätigt. Viele Schützen- und Traditionsvereine im Sauerland, im Kreis Siegen-Wittgenstein, im Ennepe-Ruhr-Kreis und im Märkischen Kreis hatten auf diese Nachricht schon gehofft.

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Das Thema ist am kommenden Montag, 29. Juni, Thema im Haushaltausschuss, der 23 Millionen Euro für das Sonderprogramm locker machen soll. Danach muss der Landtag noch abschließend entscheiden. Doch die Zustimmung gilt als Formsache, nachdem die entsprechende Initiative von CDU und FDP im Landtag bereits Ende April mit breiter Mehrheit im Parlament beschlossen worden war.

Vereine bleiben auf Kosten für Schützenhallen sitzen

Wenn dann alles in trockenen Tüchern ist, dann können ab dem 15. Juli bei den Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen die Anträge von den Vereinen gestellt werden. „In Nordrhein-Westfalen engagieren sich rund sechs Millionen Menschen unentgeltlich und freiwillig für unser Gemeinwohl“, so Heimatministerin Ina Scharrenbach (CDU). „Nicht wenige Vereine kommen durch die Pandemie in Schwierigkeiten.“ Großveranstaltungen seien verboten, Einnahmen brächen weg, das klassische Vereinsleben ruhe größtenteils. „Gleichzeitig bleiben die Vereine auf Kosten sitzen, denn Vereinsheime müssen unterhalten werden, Mieten entrichtet und andere Fixkosten getragen werden.“

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In den Genuss der Soforthilfe können gemeinnützige Vereine oder Organisationen kommen, die im Sinne ihrer satzungsgemäßen Aktivitäten den Bereichen Heimat, Tradition und Brauchtum zuzuordnen sind. Sie könne, so heiß es wörtlich, „zur Überwindung eines durch die Corona-Krise verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen.“ Die Unterstützung richte sich nach dem tatsächlichen Bedarf.

Anträge können ab 15. Juli gestellt werden

Das Ministerium nennt auch ein Beispiel: Vereine erzielen mit der Durchführung von Festen oder durch zeitweise Vermietung oder durch Eintrittsgelder in der Zeit zwischen März und August regelmäßig Erlöse, die zur Deckung laufender Kosten zwingend erforderlich sind. Kann der Wegfall dieser Erlöse aufgrund der Corona-Pandemie nicht ausgeglichen werden, kann der Betrag gefördert werden, der zur Deckung unvermeidlicher laufenden Kosten erforderlich ist.

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Weitere Informationen sind ab Montag, 29. Juni auf auf der Homepage des Heimatministeriums für abrufbar. Anträge können ab dem 15. Juli 2020 gestellt werden.