Hagen. Durch drohende Umsatzrückgänge in der Corona-Krise könnten Betreiber von Diskotheken und Clubs in eine existenzbedrohende Situation geraten.

Die Lage ist selbst für Sarkasmus zu ernst. „Über Corona-Partys in der Gastronomie kann ich in diesen Tagen wahrlich nicht lachen“, sagt Stephan Büttner vom Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT), „für unsere Branche ist es derzeit eine ganz schwierige Situation.“ Eigentlich werden Diskotheken und Clubs in unruhigen Zeiten dringend benötigt – als Orte der Entspannung, Zerstreuung und Ausgelassenheit. Doch da sind die Appelle von Gesundheitspolitikern und Virologen, genügend Abstand zu anderen Menschen zu halten. Auch in Tanztempeln, wo sich oft viele Gäste auf engem Raum aufhalten.

Desinfektionsmittel am Eingang

„Wir tun alles Menschenmögliche“, sagt Martin Gadek, Betriebsleiter der Freudenberger Diskothek „Ox“. Im Gegensatz zu Mitarbeitern anderer Betriebe in Westfalen hat er nichts dagegen, dass sein Name in der Zeitung auftaucht. Man habe, so Gadek, extra zwei Mitarbeiter abgestellt, die am Eingang jeden Gast bitten, die dort aufgestellten Desinfektionsmittel zu benutzen. Zudem habe man Hygiene-Aushänge angebracht und die ohnehin ausgiebigen Desinfektionsmaßnahmen im Thekenbereich noch einmal verstärkt.

Virologe zum Coronavirus- Ansteckungsgefahr im Sommer gering

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    Kerngeschäft zwischen Oktober und April/Mai

    Gadek wehrt sich gegen Panikmache, sieht aber die Gefahr, dass Gäste fernbleiben: „Es geht ans Eingemachte.“ Ein Kollege in Westfalen, der nicht genannt werden möchte, spricht von einer existenzgefährdenden Lage. „Wir müssen davon leben. Wer bezahlt die Pacht, wenn keine Gäste kommen?“

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    BDT-Geschäftsführer Büttner pflichtet ihm bei: „Das Coronavirus ereilt uns ausgerechnet in der Zeit unseres Kerngeschäfts, in der Wintersaison zwischen Oktober und April/Mai.“ Die meisten Betriebe hätten nur zwei Öffnungstage in der Woche, an denen die nötigen Einnahme generiert werden müssen. „Bleiben die Gäste jetzt aus, können die Umsatzrückgänge das Jahr über nicht mehr kompensiert werden.“

    Empfehlung: Gästelisten

    Der Verband hat den Diskotheken- und Clubbetreibern empfohlen, am Eingang Gästelisten mit Namen, Telefonnummern und Email-Adressen von Besuchern anzufertigen – „zur Rückverfolgbarkeit im Fall der Fälle“, wie es Büttner ausdrückt. Und Türsteher seien auf noch höherer Aufmerksamkeit zu sensibilisieren: „Wenn ein Gast mit offensichtlichen Grippe- oder Erkältungssymptomen kommt, darf man ihn nicht reinlassen.“ Insgesamt, so Büttner, gingen die Betriebe sehr verantwortungsvoll mit der Situation um.

    Also hält er nichts davon, dass die Behörden die Möglichkeit nutzen, die von Stammgästen einst gerne als „Zappelbuden“ bezeichneten Betriebe per Corona-Verfügung kollektiv zu schließen. „Pauschale Regelungen haben auch Nachteile. Man kann nicht ganz Deutschland mit Verboten überziehen.“

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    Ansteckungsgefahr verringern

    In Berlin hat der Verband der Betreiber, die „Clubkommission“, den Mitgliedern Verhaltensempfehlungengegeben: „Da Clubs in der Regel von jungen, gesunden Menschen besucht werden, ergibt sich zwar nicht ein unmittelbar hohes gesundheitliches Risiko im Vergleich zu alten, vorerkrankten Menschen.“ Es gehe aber darum, die Ansteckungsgefahr zu verringern und die Verbreitung möglichst zu verhindern. Zum Beispiel, indem man Clubs nur zu 70 Prozent auslastet.