Münster. Der Prozess um die umstrittenen Holzlieferverträge des Landes geht in die Berufung. Die Klausner-Gruppe aus Österreich klagte auf Schadensersatz.

Das Oberlandesgericht in Hamm beschäftigt sich am Donnerstag in einer Berufungsverhandlung mit umstrittenen Holzlieferverträgen des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Klausner-Gruppe aus Österreich.

Nach dem Orkan Kyrill im Jahr 2007 hatte das Land mit mehreren Sägewerken langfristige Lieferverträge geschlossen, um die großen Mengen an Holz aus den Wäldern zu bekommen. Am Ende konnte das Land aber nicht liefern. Klausner klagte auf Schadenersatz von 54 Millionen Euro und Ersatzlieferungen von 1,5 Millionen Festmeter Fichtenholz für sein zwischenzeitlich verkauftes Sägewerk in Adelebsen bei Göttingen (Niedersachsen).

Millionenstreit um Holzlieferung: Landgericht Münster wies die Klage ab

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In der ersten Instanz hatte das Landgericht Münster die Klage 2018 abgewiesen. Die Richter in Münster beriefen sich dabei auf Verstöße gegen das europäische Beihilferecht. Im Gegensatz zum Land hätte sich ein Unternehmen aus der Privatwirtschaft auf die Vertragskonditionen nach Meinung des Landgerichts gar nicht erst eingelassen. Die Verträge seien daher nichtig. Das OLG muss jetzt prüfen, ob es diese Ansicht teilt. Ob es noch am gleichen Tag ein Urteil gibt, ist offen. (dpa)