Frank Neuhaus, Gerichtsvollzieher in Arnsberg, erklärt, wann der Kuckuck zum Einsatz kommt und was er überhaupt pfänden darf.

Damit ein Gläubiger einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann, muss ein vollstreckbarer Schuldtitel, das heißt: ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid, vorliegen. Der Gerichtsvollzieher treibt dann die geschuldete Forderung „im Wege der Zwangsvollstreckung“ ein. Wohnungsräumungen, die Zustellung von wichtigen Schriftstücken und Kindeswegnahmen in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt gehören ebenfalls zu den Aufgaben eines Gerichtsvollziehers.

Jeder kann Gläubiger sein

Die Aufträge kommen zu einem Großteil von Inkassobüros und Rechtsanwälten. „Aber auch Lieschen Müller als Privatperson kann den Gerichtsvollzieher beauftragen“, so Frank Neuhaus. Zuerst wird versucht, die Angelegenheit mit dem Schuldner gütlich zu erledigen, „indem man etwa eine Ratenzahlung vereinbart“. Gelingt das nicht, schaut er sich in der Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Sachen um und pfändet sie gegebenenfalls durch das Aufkleben einer Siegelmarke. „Diese Marke wird im Volksmund ,Kuckuck’ genannt, weil hierauf früher der preußische Adler zu sehen war“, erklärt Neuhaus.

Grundsätzlich können alle beweglichen Sachen gepfändet werden. Jedoch gibt es gesetzliche Ausnahmen, die in Paragraf 811 der Zivilprozessordnung geregelt sind. So steht dem Schuldner zum Beispiel ein Fernseher zur Informationsbeschaffung zu.

Ursachen für Schulden sind verschieden

Warum die Menschen ihre Schulden nicht bezahlen können, habe verschiedene Gründe: „Das reicht vom Todesfall des Hauptverdieners in einer Familie, über Scheidungen und Krankheiten bis zu den Schuldnern, die ständig Dinge bestellen, die sie nicht bezahlen können.“

Wie gefährlich der Beruf des Gerichtsvollziehers sein kann, zeigen auch Übergriffe aus der Vergangenheit: 2002 kommt ein Gerichtsvollzieher bei einer geplanten Explosion in Köln ums Leben. Er hatte die Wohnung eines 50-jährigen Mieters zwangsöffnen lassen. 2012 tötet ein Mann in Karlsruhe vier Menschen bei einer Geiselnahme in seiner Wohnung mit einem Kopfschuss, darunter auch ein Gerichtsvollzieher. Im Anschluss erschießt der Täter sich selbst.