Hagen/Saarbrücken. Das saarländische Verfassungsgericht beanstandet eine übliche Praxis bei Blitzgeräten. Ein Urteil, das Folgen auch für NRW haben könnte.
Der Mann war in einer 30er-Zone fast doppelt so schnell unterwegs und geblitzt worden. Doch die 100 Euro Bußgeld und den einen Punkt in Flensburg muss er nun nicht mehr fürchten. Denn seiner Klage vor dem saarländischen Verfassungsgericht wurde stattgegeben. Dieses hält eine gängige Praxis bei Blitzgeräten für juristisch nicht haltbar. Und zwar die Tatsache, dass Rohmessdaten zu einer bestimmten Messung nicht gespeichert werden, anhand derer sich der Beschuldigte ausreichend verteidigen könnte.
Auch interessant
„Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die angegriffenen Entscheidungen die Grundrechte des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren und effektive Verteidigung verletzen“, hieß es in der schriftlichen Urteilsbegründung des obersten Gerichts im Saarland. Zuvor hatten die mit dem Bußgeldverfahren befassten Gerichte – Amtsgericht Saarbrücken und Saarländisches Oberlandesgericht – entschieden, dass es sich bei der in Rede stehenden Anlage (Traffistar S350 der Firma JenOptik) um ein von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassenes Messgerät handele, deren Ergebnissen zu vertrauen sei. Doch mögliche Messfehler könnten selbst durch einen Gutachter nicht nachgewiesen werden, da die Rohmessdaten eben nicht gespeichert werden.
Anlagen austauschen oder nachrüsten?
Was das nun heißt? Wer im Saarland künftig von einem Gerät geblitzt wird, das die Rohmessdaten nicht speichert, kann gegen den Bescheid vorgehen und erhält Recht. Es ist wahrscheinlich, dass der Hersteller, der gestern eine Anfrage unbeantwortet ließ, die Anlagen austauschen oder nachrüsten wird, um vor Gericht nicht anfechtbar zu sein.
Doch auch in Nordrhein-Westfalen kommt dieses Gerät zum Einsatz. Nicht bei der Polizei, wie das Innenministerium in NRW auf eine entsprechende Nachfrage antwortet. Aber in Verantwortung der Kreise und Städte, die eigene Geräte vorhalten und Messungen durchführen. Mehr als ein dutzend der in Rede stehenden Anlage sind es in Südwestfalen, im Hochsauerlandkreis, im Ennepe-Ruhr-Kreis, im Kreis Olpe und im Kreis Soest kommen sie zum Beispiel zum Einsatz.
Rechtlich nicht bindend für NRW
Rechtlich bindend ist das Urteil aus dem Saarland in NRW nicht. Ralf Buerger, Verkehrsrechts-Experte aus Hagen, sieht jetzt den Gesetzgeber in der Pflicht. „Aufgrund der bundesweiten uneinheitlichen Rechtsprechung zu diesem Thema wäre grundsätzlich der Gesetzgeber gefordert, für den Bürger klare Verhältnisse zu schaffen. Es kann nicht sein, dass Bußgeldverfahren im Saarland im Zusammenhang mit der Messung durch das Gerät ,Typ Traffistar S350’ mit einem Freispruch enden, während zum Beispiel in NRW der gleiche Verstoß aktuell mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung führt“, sagt der Rechtsanwalt. Rechtlich müsste in NRW der gleiche Weg beschritten werden wie im Saarland. „Nach der Ausschöpfung des fachgerichtlichen Rechtsweges“, sagt Buerger, gebe es noch die Möglichkeit, „ebenfalls das Verfassungsgericht zu bemühen, um am Ende einen Freispruch zu erreichen“.