Hagen. . Am Freitag startet in Arnsberg der Prozess zum „Raser-Unfall“ von Hövel. Prof. Osman Isfen spricht über die Täter und den „Raser-Paragraf“.
Illegale Autorennen galten bis Ende September 2017 als Ordnungswidrigkeit. Seitdem werden sie nach Paragraf 315d des Strafgesetzbuches als Straftat geahndet.
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Der „Raser-Paragraf“ ermöglicht es Gerichte, höhere Strafen als zuvor zu verhängen. Werden bei Rennen Menschen schwer geschädigt oder gar getötet, sind bis zu zehn Jahre möglich. Prof. Osman Isfen ist Rechtswissenschaftler an der Fernuniversität Hagen.
Hat sich der „Raser-Paragraf“ bislang bezahlt gemacht?
Osman Isfen: Es gab eine offensichtliche Lücke im Strafgesetzbuch, die der Gesetzgeber sinnvollerweise gefüllt hat. Er hat gesehen, dass das Unrecht der Tat – wenn Menschen bei einem illegalen Autorennen zu Schaden kommen – größer ist als eine Verurteilung wie zuvor wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Gleichzeitig passt das andere Extrem – eine Verurteilung wegen Mordes – ebenfalls nicht so recht. Raser sind leichtfertige Menschen, wenn man so will: Dummköpfe, aber in der Regel keine Mörder. Die neue Vorschrift ermöglicht in diesem Spannungsverhältnis eine angemessene Handhabung.
Der Bundesgerichtshof hat vor Wochen erstmals ein Mordurteil gegen einen Raser (Hamburg) bestätigt. Er sah einen bedingten Tötungsvorsatz und folgte der in der Vorinstanz verhängten lebenslangen Haft. Passt das zu Ihrer Aussage?
Man muss jeden Einzelfall betrachten. Ich habe nicht den Eindruck, dass das Eis für Mordurteile gegen Raser gebrochen sein könnte. Die Fälle und die Urteile sind durchaus unterschiedlich. 2018 hatte der BGH mit schroffen Worten das bundesweit erste Mordurteil des Landgerichts Berlin gegen zwei Raser aufgehoben – insbesondere weil er keinen bedingten Tötungsvorsatz erkannte. Im Dezember wurde ein Raser in Mönchengladbach, der zuvor wegen Mordes angeklagt wurde, wegen fahrlässiger Tötung zu dreijähriger Haft verurteilt. Das Gericht ließ die Mordanklage nicht zur Hauptverhandlung zu.
Sollten Gerichte die Fahrzeuge von Rasern häufiger einziehen?
Seniorin stirbt, vier Menschen überleben schwer verletzt
Am Freitag beginnt vor dem Landgericht Arnsberg der Prozess um einen tödlichen Verkehrsunfall bei Sundern-Hövel. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Männern aus Hemer und Soest die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen vor. Eine 70-Jährige war gestorben.
Mit in dem Wagen saßen vier Personen, die schwer verletzt überlebten. Die Auto-Insassen aus Arnsberg und Sundern hatten sich bei einer Rom-Fahrt vor zwei Jahren kennen gelernt.
Die langfristigen gesundheitlichen Folgen sind auch nach langen Klinik- und Reha-Aufenthalten nicht absehbar. Ein Opfer berichtete von ihrer gestörten Feinmotorik, Anwältin Simone Hammecke-Klüter von Nervenschädigungen bei anderen. Teilweise seien Finger taub und gefühllos.
Viele Raser haben bekanntlich ihre Autos sehr, sehr lieb... Da tut die Einziehung vielleicht mehr weh als die sonstigen materiellen Übel, die den Verurteilten treffen. Entscheidend ist jedoch, dass diese Autos als Mittel zur Begehung von Straftaten herangezogen wurden – vergleichbar mit einem Brecheisen bei einem Wohnungseinbruch. Die häufig aufgemotzten Fahrzeuge könnten sogar ein weiteres Mal zum Zwecke des Rasens missbraucht werden. Vor diesem Hintergrund stellt die Einziehung solcher Autos eine vernünftige Vorgehensweise dar.
Hat die Reform des Raser-Paragrafen eine abschreckende Wirkung?
Die Frage, ob künftige Straftäter nur deshalb abgeschreckt werden, weil die Strafnormen verschärft wurden, gehört zu den schwierigsten im Strafrecht bzw. der Kriminologie. Eine empirisch messbare Abschreckung wird sich im Zweifel nicht konkret nachweisen lassen. Dies darf aber den Gesetzgeber nicht davon abhalten, bei etwaigen Lücken tätig zu werden. Dieser Aufforderung ist er mit Paragraf 315d des Strafgesetzbuchs sinnvoll nachgekommen.