Hamm/Kreuztal. Die Krombacher Brauerei kann im Rechtsstreit um das Wort „Felsquellwasser“ einen Sieg verbuchen. Der Kläger will allerdings noch weiter gehen.
Der „David“ aus dem Rheinland hat den Branchen-Riesen Krombacher vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm nicht zu Fall gebracht.
Wie der 4. Zivilsenat in der mündlichen Verhandlung ausführte, sieht er keinen Grund dafür, die Wortmarke „Felsquellwasser“ aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamtes zu löschen, wie es ein klagender Hobby-Brauer aus Neuss gefordert hatte. Der Senat wollte am Donnerstagnachmittag sein Urteil verkünden.
Kläger Kay Ingerfelder, IT-Experte, ist nach der Verhandlung enttäuscht: „Wir haben das anders erwartet.“ In erster Instanz hatte das Landgericht Bochum seiner Klage stattgegeben.
Kläger will vor den Bundesgerichtshof ziehen
Zusammen mit seinem Rechtsanwalt und „Brau-Bruder“ Robert Meyen will der 41-jährige Kläger jetzt den Bundesgerichtshof anrufen: „Wir sind so weit gekommen, da wollen wir jetzt auch bis ans Ende gehen.“
Dass die „sportliche Auseinandersetzung“ (Anwalt Meyen) mit der Krombacher Brauerei richtig ins Geld gehen kann, nimmt er in Kauf: „Das ist es mir wert.“
Nach Auffassung des 4. Senats habe Krombacher im Gegensatz zur Ansicht des Klägers „vor und nach“ der Eintragung in das Markenregister den Begriff „Felsquellwasser“ regelmäßig benutzt.