Hagen. . Für viele Kaminöfen endet 2020 eine Schonfrist. Welche Regelungen für alte Feuerstätten gelten, darüber informiert ein Experte

Ein gemütlicher Samtsessel, ein knisterndes Kaminfeuer und draußen tanzen die Schneeflocken. Klingt schön, finden Sie? Nicht so Jörg Kachelmann. Der Wettermann ist ein entschiedener Gegner der Holzverbrennung und bezeichnet sie auf Twitter kürzlich als „dumme Steinzeittechnologie“. Ganz im Unrecht ist der 60-Jährige nicht: Vor allem ältere Kaminöfen stoßen zu viel Feinstaub aus und sind Untersuchungen des Bundesumweltamtes zufolge ähnlich schädlich wie Dieselautos.

Seit 2010 gibt die Bundes-Immissionsschutzverordnung vor, wie viel Staub und Kohlenmonoxid geschlossene Kamine ausstoßen dürfen. Die strikten Vorgaben sollen Besitzer der Umwelt zuliebe dazu zwingen, ältere Feuerstätten entweder mit Spezialfiltern auszustatten oder durch eine neue auszutauschen. Hausbesitzern, die Staub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte überschreiten und Fristen nicht einhalten, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Nach Hochrechnungen des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik hat bisher nur jeder Fünfte auf die Verordnung reagiert. 800.000 umweltbelastende Altanlagen sind demnach noch illegal in Betrieb.

Das Beratungsgespräch

Für Andreas Quentmeier, stellvertretender Obermeister der Schornsteinfegerinnung Arnsberg, ist es Routine, seine Kunden im Dortmunder Kehrbezirk darüber zu unterrichten. „Jeder bekommt von seinem Bezirksschornsteinfeger ein einmaliges Beratungsgespräch.“ Wer umrüsten muss, so der 50-Jährige, der wisse das auch.

Ein Austausch alter Öfen ist laut Quentmeier sinnvoll. Bei den modernen Geräten werde weniger Brennstoff verbraucht und die Co2-Einsparung sei enorm. „Alle Anlagen, die nach 2015 errichtet wurden, haben maximale Grenzwerte von 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Staub pro Kubikmeter.“ Öfen aus der Zeit von März 2010 bis Ende 2014 dürften auf maximal 2 Gramm Kohlenmonoxid und 0,075 Gramm Staub pro Kubikmeter kommen.

„Im Dezember 2017 endete die Frist für Kaminöfen, die bis einschließlich 1984 gebaut wurden“, so Quentmeier. Bis zum Jahresende 2020 laufe die Schonfrist für Modelle der Baujahre 1985 bis 1994 ab. „Und 2024 müssen dann Öfen, die im Zeitraum von 1995 bis Ende März 2010 gefertigt wurden und nicht die Grenzwerte einhalten, ausgetauscht oder nachgerüstet sein.“

Ausnahmen von der Regel

Natürlich, sagt der 50-Jährige, gebe es Ausnahmen von der Regel: Offene Kamine seien nicht betroffen. „Die dürfen per se nur circa 30 mal im Jahr benutzt werden.“ Auch Hausbesitzer, die ausschließlich mit Einzelfeuerstätten heizten, müssten diese nicht stilllegen, selbst wenn sie sehr alt seien. „Der Gesetzgeber will soziale Härtefälle ausschließen“, erklärt der Experte.

Wer wissen will, ob sein Ofen ein Auslaufmodell ist oder bereits stillgelegt werden müsste, dem empfiehlt Andreas Quentmeier, seinen Bezirksschornsteinfeger zu fragen. Anhand des Datums auf dem Typenschild des Gerätes lasse sich feststellen, wann es gebaut wurde.

Die Spezialfilter

Quentmeier hält die Nachrüstung von Öfen mit Spezialfiltern in den wenigsten Fällen für sinnvoll. Nachrüst-Sets kosteten um die 1000 Euro. Im Baumarkt bekomme man neue Öfen schon ab 500 Euro. „Nur für den, der an seiner historischen Feuerstätte hängt, macht das Sinn.“

Stoße ein Schornsteinfeger auf einen Ofen, der die Grenzwerte nicht einhält, sei er verpflichtet, es dem Ordnungsamt zu melden, berichtet der Dortmunder. Die meisten seiner Kunden würden sich an die Vorgaben halten.

Das Bußgeld

Dass jemand ein Bußgeld zahlen musste, davon hat Quentmeier noch nicht gehört. Das bestätigen auch Ordnungsämter in der Region. In Hagen zum Beispiel sind in den letzten Jahren laut Umweltamt nur zwei Anlagen, die die Vorgaben nicht eingehalten haben, stillgelegt worden. Ein Bußgeld, das zwischen 150 Euro und 50.000 Euro liegen kann, wurde dort noch nie verhängt.

Das könnte sich bald ändern, berichtet Alexis Gula vom Bundesverband der Schornsteinfeger. Die unterschiedlichen Regelungen der Ländern sollen bald der Vergangenheit angehören: „Es wird bundesweit an einer einheitlichen Lösing gearbeitet.“