Oege. . Dem Hohenlimburger Unternehmen ist es möglich, die fünf Hektar große Waldfläche an der Nahtstelle zur Stadt Iserlohn zu roden.
Die Hohenlimburger Kalkwerke haben Post bekommen. Von der Stadt Hagen. Darin steht, dass es dem Unternehmen möglich ist, die fünf Hektar große Waldfläche an der Nahtstelle zur Stadt Iserlohn zu roden und mit dem Abbau des Massenkalkes zu beginnen. Juristisch heißt das: eine „Anordnung der sofortigen Vollziehung“ zu der von der Stadt Hagen im Juni erteilten Genehmigung.
Zur Vorgeschichte: Vor drei Monaten hatte die Stadt Hagen den Kalkwerken eine Abbaugenehmigung, die u.a. auf Beschlüssen von Bezirksvertretung und Rat fußt, erteilt. Dagegen hatte die Letmather „Bürgerinitiative für den Erhalt des Ahm“ im August vor dem Arnsberger Verwaltungsgericht geklagt. Mit dem Ziel, die Rodung der Bäume und dem damit verbundenen Abbau des Massenkalkes zu verhindern.
Waldpflegerische Maßnahmen
„Das Genehmigungsverfahren muss deshalb neu aufgerollt werden“, hatte Thomas Meilwes, Mitglieder der Letmather Bürgerinitiative, im August gesagt. Verbunden mit dem Hinweis, dass die Stadt Hagen bei der Erteilung der Genehmigung auch die in Richtung Feldstraße festgelegten Grenzen überschritten habe. Auch das solle u.a. in dem Verwaltungsgerichtsprozess geklärt werden.
Jetzt stellte die Stadt Hagen den Kalkwerken eine „Anordnung der sofortigen Vollziehung“ aus. Damit wurde die aufschiebende Wirkung der Klage kurzfristig ausgehebelt.
Dr. Christian Lange, Geschäftsführer der Hohenlimburger Kalkwerke, sagte dazu auf Anfrage dieser Zeitung, dass sein Unternehmen nach dem Erhalt dieser Anordnung die Aktivitäten ausschließlich in Richtung Iserlohner Stadtgrenze vorantreiben werde. Und das mit Augenmaß, bis eine endgültige Entscheidung des Arnsberger Verwaltungsgerichtes in diesem Klageverfahren vorliege. „Wir werden gegenwärtig dort den Wald nicht roden. Wir werden nur einzelne Bäume herausnehmen und kranke entfernen, so wie es forstwirtschaftlich vertretbar ist und auch andere Waldbauern gegenwärtig auf ihren Flächen tun.“
Darf die Bürgerinitiative klagen?
Und warum hat die Stadt Hagen eine „Anordnung auf sofortige Vollziehung“ ausgestellt? „Das kommentieren wir nicht, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt“, hieß es dazu aus dem Presseamt.
Ein Argument der Stadt Hagen soll jedoch sein, dass die Verwaltung u.a. die Klageberechtigung der „Bürgerinitiative für den Erhalt des Ahm“ in dem Klageverfahren anzweifelt. Doch das wollte die Verwaltung auf Anfrage nicht bestätigen.
Rechtsexperten sagen jedoch, dass mit dieser Anordnung das gesamte Klageverfahren beschleunigt werden soll. Denn, so die Fachleute, bis es in einem normalen Verwaltungsgerichtsgefahren zu einem Verhandlungstermin kommt, können durchaus 18 Monate ins Land gehen. Eineinhalb Jahre somit, in denen die Kalkwerke den geplanten Abbau in Richtung Iserlohner Stadtgrenze nicht hätten vorantreiben können. Das ist nun nicht mehr der Fall. Die Kalkwerke können agieren.
Anwalt bereitet Klage vor
Gegen diese Anordnung kann die „Bürgerinitiative für den Erhalt des Ahm“, wie in einem Ping-Pong-Spiel, wieder in einem Eilverfahren klagen. „Das wird noch passieren“, versicherte Thomas Meiles von der Bürgerinitiative gestern. „Unser Rechtsanwalt bereitet eine Klage vor. Wir haben dazu eine Frist von vier Wochen.“ Und zu der von der Stadt Hagen erteilten Begründung einer sofortigen Vollziehung sagte er. „Die Gründe sind für uns fadenscheinig.“
Somit werden sich die Parteien, die Stadt Hagen als Beklagte, die Hohenlimburger Kalkwerke als „Beigeladene“ und die „Bürgerinitiative“ vor Gericht wiedertreffen (siehe dazu Info-Box). Schneller als zunächst gedacht.
Hintergrund
Die von der Letmather Bürgerinitiative angekündigte Klage gegen die „Anordnung der sofortigen Vollziehung“ ist ein Parallelverfahren zum eigentlichen Klageverfahren.
In einem solchen Eilverfahren erfolgt eine eingeschränkte Tatsachenüberprüfung; jedoch eine vollständige Rechtsprüfung. Das bedeutet, so ein Jurist, dass Rechtsfehler, die das Genehmigungs-Verfahren beeinflussen, frühzeitig geprüft und bekannt werden. Diese können dann nachgebessert werden.
Mit Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes in Eilsachen ist innerhalb eines Monats zu rechnen. Nach Klage-Eingang.