Dortmund/Münster. . Die Bezirksregierung Münster hat die Flugzeiten am Dortmunder nur leicht ausgeweitet. Aus Sicht der Betreiber entsteht ein Wettbewerbs-Nachteil.

Der Luftverkehr am Flughafen Dortmund darf in den Abendstunden nicht wesentlich ausgeweitet werden.

Die Bezirksregierung Münster hat am Donnerstag dem Antrag der Flughafenbetreiber auf Ausweitung nur bedingt stattgegeben.

Nachtflüge: Dortmunds Flughafenchef enttäuscht

Flughafenchef Udo Mager begrüßte die Entscheidung, die Betriebszeiten überhaupt auszuweiten, äußerte sich aber insgesamt enttäuscht: „Abweichend von unserem Antrag ist die Genehmigung leider hinter den aus Flughafensicht notwendigen Betriebszeiten und Flugbewegungen zurückgeblieben.“

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Die Dortmunder hatten auf eine Verspätungsregelung für Starts bis 23 Uhr und Landungen bis 23.30 Uhr sowie eine unlimitierte Ausweitung der Landezeiten auf 23 Uhr gehofft. Bisher darf in Dortmund lediglich zwischen 6 und 22 Uhr gestartet und gelandet werden. Maximal 20 Landungen pro Monat durften bis 23 Uhr erfolgen.

Nur wenig zusätzliche Starts und Landungen nach 22 Uhr

Ab sofort dürfen vier planmäßige Landungen pro Tag bis 23 Uhr erfolgen, planmäßige Starts weiter nur bis 22 Uhr. Außerdem dürfen 16 Starts und Landungen pro Monat zwischen 22 und 23.30 Uhr stattfinden. Die Genehmigung aus Münster bleibe so weit hinter der beantragten Verlängerung des Betriebes zurück.

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Voraussichtlich wird man dies zähneknirschend zunächst akzeptieren. Für die Anwohner unter den Einflugschneisen rund um den Flughafen ist die Münsteraner Entscheidung tendenziell ein Erfolg.

Aus Sicht des Flughafens erschwert es die weitere Entwicklung im Wettbewerb mit anderen Flughäfen, deren Betriebszeiten weniger eingeschränkt sind. 2017 hatte der Airport erstmals seit 2008 wieder die Zwei-Millionen-Grenze bei Passagieren erreicht. 2018 liegt das Wachstum bei Fluggastzahlen bei rund zehn Prozent