Hagen. . Der Hagener Goldschmied Martin Winckel betreibt den internationalen Juwelier-Warndienst und kämpft für die Legalisierung von Eintrittsschleusen.

„Versicherungen lieben Schleusen, aber die Behörden lehnen sie ab“, beschreibt Martin Winckel vom internationalen Kriminalitäts-Präventionsnetzwerk „Juwelier-Warndienst“ in Hagen das Problem: Der Zutritt zu einem Juwelier oder Uhrengeschäft durch zwei aufeinanderfolgende Türen mit einem kurzen Gang dazwischen ist für den Experten die sicherste Methode, um sich gegen einen Raubüberfall zu schützen. Bauaufsichtebehörden lehnen diesen Schutzmechanismus offenbar aber immer wieder ab.

Martin Winckel ist ein Sammler und Jäger. Der Sicherheitsexperte mit Büros in Hagen und Lünen sammelt alles, was sich an Nachrichten und Berichten über Straftaten in der Schmuck- und Uhrenbranche finden lässt. National und international. Trickdiebstähle in Kanada, Einbrücke in London, Raubüberfälle in St. Tropez oder Hagen: Winckel ist im Bilde. Über das Vorgehen der Täter, über deren Beute. Mehr als 10 000 Taten hat der Warndienst nach eigenen Angaben ausgewertet.

Präventionsarbeitund Notfallübung

Bisweilen bekommt er das Material darüber und Hilfsanfragen von den ermittelnden Behörden, die ihn um Mithilfe bitten. Er vergleicht dann etwa Aufnahmen aus Überwachungskameras oder das Vorgehen der Täter mit dem, was seine reich gefütterte Datenbank zu bieten hat. Damit trägt er dazu bei, die Täter zu jagen. Und im besten Fall: Sie zu fassen.

Winckel und sein Warndienst beraten aber auch Geschäftsinhaber wie Juweliere und Uhrenverkäufer. Zu mechanischen Absicherungen für ihre Geschäftsräume, zu Videoüberwachungstechnik. Und sie schulen die Geschäftsinhaber und deren Mitarbeiter, schärfen deren Blick für Situationen und – für den Extremfall – geben Ratschläge für das Verhalten bei einem Überfall. Eine Mischung aus Präventionsarbeit und Notfallübung.

„Die Gewalt und Brutalität der Täter hat zugenommen – und zwar gegen Sachen wie gegen Menschen“, urteilt Winckel aus seiner Praxis. Bei Einbrüchen richte sich die Gewalt „in 80 Prozent der Fälle gegen Glas: von Tür oder Schaufenster“, berichtet Winckel. So verschaffen sich die Täter außerhalb der Öffnungszeiten Zutritt. Bei Überfällen werde inzwischen häufig auf das Personal eingeprügelt – auch wenn dies für die Tatausführung gar nicht notwendig sei. Ein Grund mehr für Winckel, für einen möglichst hohen Schutz vor Raubüberfällen zu werben. Denn: „Die Ware ist versichert, die Gesundheit der Mitarbeiter nicht“, sagt Winckel.

Den aus Sicht des Warndienstes einfachsten, aber eben nicht unüberwindbaren Schutz bietet eine grundsätzlich abgeschlossene Eingangstür – auch zu Öffnungszeiten: Kunden müssen dann klingeln, um eingelassen zu werden. „Dann sehe ich, wer vor der Tür steht“, sagt Winckel; ein Täter könne auf diese Weise schon mal nicht maskiert das Geschäft betreten. Zusätzlich sollte ein Überwachungskamera auf die Tür gerichtet sein. „Und zwar in Augenhöhe, nicht von der Decke aus“, rät Winckel. Nur so ließen sich die Gesichter am besten festhalten. Ist die erste Person aber nur der Türöffner für weitere Täter, die hinter ihm hineindrängen, schütze auch das Prinzip des kontrollierten Einlasses nicht, urteilt der Sicherheitsexperte.

Deshalb setzt Winckel auf Eingangsschleusen: Eine erste Tür führt zunächst in einen Gang; erst wenn sich diese Tür geschlossen hat, öffnet eine zweite, die in den Geschäftsraum führt. Eine Schleuse, wie sie sich inzwischen an vielen Behörden wie Gerichten finden. Allein die zusätzliche Zeit, die der Zutritt braucht, schrecke Täter bereits ab. Und die Flucht wird zum Risiko: Die Räuber hängen in der Schleuse fest, wenn es ihnen nicht gelingt, den Schließmechanismus der äußeren Tür zu überwinden. „Es gibt bislang keine geglückten Raubüberfälle auf Geschäfte mit Schleusen“, berichtet Winckel.

Behörde droht mit Bußgeldüber 150 000 Euro

Allerdings trifft deren Einrichtung immer häufiger auf die Ablehnung der Bauaufsicht. Aktuell in einem Fall in Krefeld drohe die örtliche Bauaufsicht einem Geschäftsinhaber mit 150 000 Euro Bußgeld, da eine Eingangsschleuse nicht mit dem Brandschutz vereinbar sei, berichtet Martin Winckel. Gemeinsam mit einem der größten Versicherer in der Juwelier-Branche, einer Tochtergesellschaft der Dortmunder Continentale-Versicherung, und einem Sachverständigen sucht Winckel jetzt nach einem Ausweg, um Brandschutz und Sicherheitsmechanismus miteinander zu vereinbaren. Die Suche nach der Lösung des Problems, scheint allerdings mindestens so schwierig zu sein, wie die Jagd nach rastlosen Räubern.