Hagen. Im Prozess um den Messer-Angriff auf den Bürgermeister von Altena fordert die Anklage eine Haftstrafe. Die Verteidigung plädiert auf Bewährung.

Vor dem Hagener Landgericht geht der Prozess um die Messer-Attacke auf den Altenaer Bürgermeister Andreas Hollstein (CDU) zu Ende. Am Montagmorgen hielten Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung ihre Plädoyers. Mit einem Urteil wird um 13.30 Uhr gerechnet.

Staatsanwalt Jörn Kleinhans forderte für den Angeklagten Werner S. eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Er gehe davon aus, dass S. Andreas Hollstein bewusst verletzen wollte. Die Tat selbst sei allem Anschein nach nicht geplant gewesen. Zwar müsse die prekäre Situation des Angeklagten berücksichtigt werden, aber das Opfer sei 30 bis 60 Sekunden lang in Todesangst versetzt worden. Es leide bis heute mit seiner Familie darunter.

Der Anwalt von Nebenkläger Andreas Hollstein forderte eine Haftstrafe nicht unter vier Jahren. Das Verbrechen sei aus einem „nichtigen Anlass“ heraus verübt worden. „Der Täter muss die Gefährlichkeit seines Handelns erkannt haben.“ Es sei bedauerlich, dass es kein „echtes Geständnis“ gebe. Reue sei nicht zu erkennen.

Angeklagter wurde „seiner Heimat beraubt“

Verteidiger Michael Aßhauer hingegen plädierte für eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren auf Bewährung. „Es gab keine Tötungsabsicht.“ Es handle sich um eine spontane Tat. Wenn Werner S. Bürgermeister Hollstein schwerer hätte verletzen wollen, „dann hätte er die Zeit dazu gehabt“.

Das Opfer selbst habe angegeben, dass die Verletzung am Hals durch das Gerangel im Döner-Imbiss geschehen sei. Die prekären Lebensverhältnisse hätten seinen Mandaten verbittert. Beim Strafmaß zu berücksichtigen sei außerdem, dass die mediale Berichterstattung rund um die Aussagen des Bürgermeisters den Angeklagten seiner Heimat beraubt hätten.

Ein fremdenfeindlicher Hintergrund sei nicht nachzuweisen. In der ersten Aussage seines Mandanten, die protokolliert worden sei, hieß es „Ich stech Sie ab. Ich verdurste und sie haben 200 Menschen nach Altena geholt." Daraus seien später Flüchtlinge bzw. Asylanten gemacht worden. „Hätte es geheißen: Der Bürgermeister hat 100 Deutschen eine Kücheneinrichtung geschenkt, dann wäre das der Aufhänger gewesen.“

Anwalt: "Es war eine spontane Tat"

Selbst die vorsätzliche Körperverletzung zweifelt Aßhauer an. Es sei eine spontane Tat gewesen. Eine Absicht den Bürgermeister zu verletzten, sei schwer nachweisbar. Es sieht einen „minderschweren Fall“. Zu berücksichtigen sei die sechseinhalb Monate andauernde Untersuchungs-Haft. Sein Mandant sei von allen, "die ihn kannten, von seiner Ex-Frau, vom Ex-Arbeitgeber, von Nachbarn und Freunden als freundlicher, pünktlicher…" Mann bezeichnet worden.

Der Angeklagte wiederholte vor Gericht, dass es ihm leid tut: "Ich muss damit fertig werden, dass ich so etwas getan habe.“

Bereits zum Prozessauftakt hatte Werner S. über seinen Hagener Verteidiger die Tat gestanden und mit einer ausweglosen privaten Situation begründet, die mit dem Abstellen des Wassers in seinem Haus ihren Höhepunkt erreicht hätte. Andreas Hollstein betonte daraufhin, keinen Hass gegenüber dem Angeklagten zu empfinden. Er machte aber auch deutlich: „Vergeben kann ich Ihnen nicht. Das muss jemand anderes tun. Am Ende müssen Sie die Tat vor sich selbst verantworten.“