Hagen. . Vorstand und Aufsichtsrat der RWE-Tochter InnogySE mögen keine gute Miene zur Zerschlagung durch den Mutterkonzern und Eon machen.

Für wen am Ende der spektakuläre Handel zwischen den Energieriesen Eon und RWE bei der Zerschlagung der RWE-Tochter Innogy das bessere Ende bereithält, steht noch in den Sternen. Ziemlich klar ist, dass Tausende Innogy-Beschäftigte in Sorge um ihre berufliche Zukunft sein dürften. Bis zu 5000 Jobs stehen auf der Kippe, wenn sich RWE und Eon die Geschäfte aufgeteilt haben werden. Selbst für die Innogymitarbeiter, die bei Eon ihren Schreibtisch beziehen sollen, dürften es nicht leicht sein. Es ist in etwa vergleichbar mit einem Zwangswechsel im Fußball von Schalke zu Dortmund, oder umgekehrt.

Ausdruck der Missbilligung

Anhaltende Missbilligung spiegelt das Votum von Vorstand und Aufsichtsrat der Innogy SE in dieser Woche wider. Es lautet: Keine Empfehlung an die eigenen Aktionäre, das Eon-Angebot anzunehmen. Zwar erscheine der Preis in der absoluten Höhe angemessen. Wegen nicht öffentlich gemachter Vereinbarungen zwischen Eon und RWE könne dies aber relativ ganz anders aussehen. Misstrauen schwingt mit.

Eon bietet 38,40 Euro je Anteilsschein. Bis zum 6. Juli gilt das Angebot mit einem Gesamtvolumen von rund 4,9 Milliarden Euro. Die Innogy-Aktie notierte gestern an der Börse bei gut 36,30 Euro. Inklusive Dividende entspricht die Offerte also etwa dem aktuellen Wert.

Votum ohne Auswirkung auf Abwicklung

Beim Blick auf die Innogy-Aktionärsstruktur sind zwei Dinge klar: Die Anleger dürften kaum auf den Rat der Innogy-Spitze angewiesen sein. Nur knapp ein Prozent sind Kleinanleger, die restlichen Anteile liegen in der Hand institutioneller Anleger wie dem US-Giganten Blackrock. Expertise von Dritten benötigen die Vermögensverwalter wohl kaum, an deren deutscher Spitze übrigens Friedrich Merz steht.

Größter Aktionär mit 76,8 Prozent ist RWE selbst – so dass das Innogy-Votum ohnehin keinen Einfluss auf die langwierige Abwicklung des Handels hat. Trotz der Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung – betriebsbedingte Beendigungskündigungen seien praktisch ausgeschlossen –, mag Innogy die eigene Abwicklung eben nicht bejubeln.