Hagen. . Neun Fragen an den Winter: Wir haben Tipps für Verkehrsteilnehmer, Arbeitnehmer und Eltern schulpflichtiger Kinder zusammen gestellt

  • Verband der Versicherungswirtschaft: Bei Unfall niemals ein Schuldanerkenntnis abgeben
  • Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer dafür Sorge tragen, dass er pünktlich zur Arbeit erscheint
  • Eltern können entscheiden, ob der Schulweg bei Eis und Schnee für ihre Kinder zumutbar ist

In Westfalen schlägt der Winter noch bis Mitte der Woche Kapriolen. Erst am Donnerstag soll es dem Deutschen Wetterdienst zufolge mit Schnee und Eis vorbei sein. Zudem wird es mit acht Grad milder. Heute und morgen gilt es noch, manches zu beachten.

Was mache ich, wenn ich in einen Unfall verwickelt bin?

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sollte unbedingt notiert werden:

  1. Kennzeichen des Unfallgegners.
  2. Namen und Adressen der beteiligten Fahrer (Sprecher Simon Frost: „Die Unfallbeteiligten sollten sich die Ausweispapiere zeigen lassen und Versicherungsgesellschaft sowie Nummer des Versicherungsscheines notieren“).
  3. Ort und Zeit des Unfalls.
  4. Namen und Adressen von Zeugen.
  5. Fotos vom eigenen und vom gegnerischen Fahrzeugschaden machen. Frost: „Schnellstmöglich den Versicherer informieren und niemals ein Schuldanerkenntnis abgeben.“

Muss ich nach einem Bagatellunfall immer die Polizei rufen?

Bei kleineren Blechschäden, bei denen niemand verletzt wurde, könnten die Beteiligten den Unfall auch selbst dokumentieren und gemeinsam ein Unfallprotokoll anfertigen, sagt Simon Frost. Am besten gelinge dies mit dem Europäischen Unfallbericht (Download: www.dieversicherer.de).

Was ist, wenn der Unfall etwas größer ist?

„Wurden Personen verletzt oder ist ein erheblicher Blechschaden entstanden, sollte immer die Polizei verständigt werden“, sagt Frost. Auch, wenn man das Gefühl habe, dass irgendetwas nicht stimmt, Drogen im Spiel sind oder der Unfallgegner versuche, einem die Schuld in die Schuhe zu schieben.

Sind Winterreifen Pflicht?

In der Straßenverkehrsordnung (StVo) wird nur eine „situative Winterreifenpflicht“ vorgeschrieben. Das bedeutet: Bei „winterlichen Wetterverhältnissen“ wie Glatteis, Schneematsch oder Reifglätte sind Matsch- und Schnee-Reifen (M+S-Reifen) Pflicht. Problem: „Das ist im laufenden Verkehr kaum zu kontrollieren“, so Peter Meintz vom ADAC Westfalen.

Winterdienst in Hagen

Stanislav Groo räumt mit seinem Schneeschieber die Höhen von Eilpe.
Stanislav Groo räumt mit seinem Schneeschieber die Höhen von Eilpe. © Jens Stubbe
Stanislav Groo räumt mit seinem Schneeschieber die Höhen von Eilpe.
Stanislav Groo räumt mit seinem Schneeschieber die Höhen von Eilpe. © Jens Stubbe
Stanislav Groo räumt mit seinem Schneeschieber die Höhen von Eilpe.
Stanislav Groo räumt mit seinem Schneeschieber die Höhen von Eilpe. © Jens Stubbe
Stanislav Groo räumt mit seinem Schneeschieber die Höhen von Eilpe.
Stanislav Groo räumt mit seinem Schneeschieber die Höhen von Eilpe. © Jens Stubbe
Stanislav Groo räumt mit seinem Schneeschieber die Höhen von Eilpe.
Stanislav Groo räumt mit seinem Schneeschieber die Höhen von Eilpe. © Jens Stubbe
Stanislav Groo räumt mit seinem Schneeschieber die Höhen von Eilpe.
Stanislav Groo räumt mit seinem Schneeschieber die Höhen von Eilpe. © Jens Stubbe
Stanislav Groo räumt mit seinem Schneeschieber die Höhen von Eilpe.
Stanislav Groo räumt mit seinem Schneeschieber die Höhen von Eilpe. © Jens Stubbe
Stanislav Groo räumt mit seinem Schneeschieber die Höhen von Eilpe.
Stanislav Groo räumt mit seinem Schneeschieber die Höhen von Eilpe. © Jens Stubbe
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Ärger droht allerdings, wenn man wegen falscher Bereifung liegen bleibt oder einen Unfall verursacht. Dann drohen Bußgelder zwischen 60 und 120 Euro (Gefährdung anderer mit Unfallfolge) und ein Punkt in Flensburg. „Zudem kann es Probleme mit Versicherungen geben, die dem Fahrer eine Mitschuld unterstellen.“ Ab 1. Januar 2018 muss auch der Fahrzeughalter bei einer Winterfahrt ohne Winterreifen mit einer Geldbuße rechnen: 75 Euro.

Sind im Winter noch viele Pkw mit Sommerreifen unterwegs?

Stichproben zufolge, so ADAC-Mann Meintz, ist der Anteil sehr gering. „Es hat sich mittlerweile herumgesprochen.“ Dass es dennoch vermehrt zu Auffahrunfällen kommt, habe mit „Verhaltensdefiziten“ zu tun: „Viele fahren zu schnell und halten nicht genug Abstand.“

Hat der Handel ausreichend Winterreifen parat?

Es gebe „keine Engpässe“, sagt Hans-Jürgen Drechsler vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk. Wenn doch, sei es eher eine Frage der „Werkstatt(Montage-)Kapazitäten bei zeitgleichem Kundenansturm“.

Darf ich bei schlechtem Wetter zu spät zur Arbeit kommen?

Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer dafür Sorge tragen, dass er pünktlich zur Arbeit erscheint. Zum Beispiel, indem er mehr Zeit für den Weg zur Arbeit einplant. Ein Arbeitgeber darf von seinen Angestellten erwarten, dass sie den Wetterbericht verfolgen und sich darauf einstellen.

Erster Schnee in Südwestfalen

Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: der Stimm Stamm zwischen Warstein und Meschede
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: der Stimm Stamm zwischen Warstein und Meschede © Hartwig Sellmann
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Warstein
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Warstein © Eduard Zimmermann
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Netphen
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Netphen © Katrin Figge
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Meschede
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Meschede © Dennis Thomas via Facebook
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Sundern-Röhrenspring
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Sundern-Röhrenspring © Volkmar Brockhaus
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Warstein
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Warstein © Dietmar Beukenbusch
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Meschede
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Meschede © Peter Saßmannshausen via Facebook
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Warstein
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Warstein
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: der Stimm Stamm zwischen Meschede und Warstein
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: der Stimm Stamm zwischen Meschede und Warstein © Hartwig Sellmann
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Herdecke
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Herdecke © privat/Hubert Harst
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Warstein
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Warstein © Kirsten Sachse
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Sprockhövel
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Sprockhövel © Funke Foto Services
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Glätte-Unfall in Hagen
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Glätte-Unfall in Hagen © WP/Michael Kleinrensing
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Menden
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Menden © WP/Martina Dinslage
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Menden
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Menden © WP/Martina Dinslage
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Menden
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Menden © WP/Martina Dinslage
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Balve
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Balve © WP/Marcus Bottin
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Arnsberg
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Arnsberg © Ted Jones/WP
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Wingeshausen
Erste Schnee im Winter 2017/18 in Südwestfalen – Hier: Wingeshausen © privat/Brigitte Saim
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Anders ist es, wenn es für den Mitarbeiter gefährlich wird. Zum Beispiel, wenn er sich auf einer glatten Autobahn befindet und vor ihm schon mehrere Autos ineinander gerutscht sind. Auf eine allgemeine Gefahrenwarnung des Wetterdienstes kann man sich aber nicht berufen.

Kann ich mein schulpflichtiges Kind daheim lassen?

Ja. Dem NRW-Schulministerium zufolge kann der „plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ein zwingender Grund für ein Schulversäumnis“ sein. Grundsätzlich könnten Eltern dann entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schüler entscheiden selbst. Die Schule muss informiert werden.

Kann meine Tageszeitung in diesen Tagen zu spät kommen?

„Bei extremen Wettersituationen sind Verspätungen leider nicht zu vermeiden“, so Burkhard Schumacher von der Zustelllogistik der Funke Mediengruppe in Meschede. Er bittet um Verständnis und zollt den Zustellern ein großes Lob: „Sie geben wirklich alles.“