Hagen. . Die Gebühren für Gräber und Beerdigungen steigen ständig. Feuerbestattung liegen im Trend – auch wegen der geringeren Kosten.
- Die Gebühren für Grab und Beerdigung steigen ständig
- Feuerbestattungen liegen im Trend
- Städte besitzen zu große Friedhöfe und legen Kosten auf Bürger um
Der Tod wird in Südwestfalen jedes Jahr teurer. Salopp formuliert. „Mit schöner Regelmäßigkeit ist das so“, sagt Harald Schledorn, Gebührenreferent beim Bund der Steuerzahler in NRW. „Wir empfehlen jedem, sich die Friedhofssatzungen anzuschauen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Zwischen den Kosten für ein Wahlgrab und einem Urnenreihengrab liegen Welten.“
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Der 56-Jährige hat landesweit die Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren verglichen. Er kritisiert die Umlegung der Ausgaben für die Unterhaltung des Friedhofsgeländes auf die Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren. Mit der Folge: „Die Gebühren steigen stetig.“
Zu große ungenutzte Flächen auf Friedhöfen
Die Kommunen hätten es versäumt, dieser Entwicklung bei der Planung Rechnung zu tragen. „Jetzt gibt es ungenutzte Flächen, deren Unterhaltungskosten sich über Gebühren refinanzieren sollen. Das darf nicht sein.“ Schließlich seien Friedhöfe parkähnliche Anlagen, von denen die Allgemeinheit profitiere. Und der Anstieg der Gebühren hätte zur Folge, dass die Entscheidung am Ende für die preiswerte Lösung falle: „Das ist n Urnenreihengrab. Und die Größe der freien Fläche nimmt zu. Ein Teufelskreis.“
Mögliche Formen der Bestattung
Angesichts des Kostendrucks seien die Kommunen „heil froh über jeden Verstorbenen, über jede Urne“, sagt Alexander Helbach, Sprecher von Aeternitas. „Für auswärtige Tote nehmen sie nicht selten eine noch höhere Gebühr.“
Kein Land ist strenger als Deutschland
Die Verbraucherinitiative für Bestattungskultur hat auf ihrer Seite im Netz eine Grabgebührendatenbank eingerichtet. Mit diesen Daten lassen sich die Kosten für eine Beerdigung bundesweit vergleichen. So kostet ein Reihengrab in Arnsberg bei einer 30-jährigen Nutzung 1698 Euro, in Meschede 1105 Euro, um ein Beispiel zu nennen. Helbach weiß um den Wunsch vieler Menschen, sich am Ende verbrennen zu lassen. „Das nimmt stark zu.“
Ob Asche oder Leichnam: in Nordrhein-Westfalen gilt der Friedhofszwang. Die menschlichen Überreste haben aus Sicht des Gesetzgebers anderswo als auf dem Friedhof nichts verloren. „Kein Land hat so strenge Vorschriften wie Deutschland“, so Helbach, „in der Schweiz und in den Niederlanden sind sie viel liberaler.“
Dass hierzulande Mittel und Wege gefunden werden, den letzten Wunsch des Gestorbenen zu erfüllen, ist dem 40-Jährigen nicht verborgen geblieben. Letztlich gelte das Recht des Landes, in dem der Tote verbrannt worden sei. „Formal bekommt niemand, der seinen Angehörigen in den Niederlanden kremiert hat, die Asche mit nach Deutschland.“
Gleichwohl gebe es Möglichkeiten, die Urne mit nach Hause zu nehmen, sie im Garten zu vergraben, oder im Wohnzimmer zu platzieren. Nur spreche niemand öffentlich darüber, wolle dies niemand an die große Glocke hängen. „Aber das gibt es. Natürlich.“
Keine Erfassung der Beerdigung
Warum? Weil der Tod zwar amtlich festgestellt wird, aber an keiner Stelle erfasst wird, wann, wo und wie der Leichnam bestattet worden ist. Es gibt keine Kontrolle über den Verbleib. Dazu passt, dass mittellose Tote nicht immer in ihrer Stadt beerdigt werden. Mit der Maßgabe, den toten Mitbürger „günstig und einfach auf Kosten der Stadt zu bestatten“, so Helbach, würden die Toten in Kommunen gebracht, in denen die anonyme Bestattung deutlich preiswerter sei. Bundesweit seien viele Fälle dieser Art Fernbestattung bekannt.