Hagen. Über drei Millionen Deutschen dürfen am Sonntag erstmals den Bundestag wählen. Wir erklären, was gewünscht und verboten ist.
- 12 Grundgesetze und 170 Paragraphen regeln das Wahlverhalten
- Wählen in Bikini und Badehose ist generell erlaubt
- Selfies in der Wahlkabine sind hingegen strikt verboten
61,5 Millionen Wahlberechtige dürfen morgen ihre Stimme abgeben. Mit in die Wahlkabine nehmen sie dabei zwölf Grundgesetzartikel und insgesamt 170 Paragraphen aus anderen einschlägigen deutschen Gesetzen. Die WESTFALENPOST erklärt, was Sie beim Gang an die Wahlurne beachten müssen und was Sie sich besser sparen sollten.
Das ist erlaubt und erwünscht:
Genaue Markierungen: Empfehlenswert ist es, das Kreuz in den dafür vorgesehenen Kreis zu schreiben. Mit welchem Stift dies geschieht, ist im Übrigen egal. Mag jemand mit Lippenstift, Eyeliner oder Kajal das Kreuzchen machen, so ist diese gültig.
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In der Kabine wählen: Die Stimmabgabe erfolgt in der Wahlkabine. Und nur dort. Nicht auf der Fensterbank, nicht auf der Toilette des Wahllokals und schon gar nicht direkt vor den Wahlhelfern.
Die zweite Chance wahrnehmen: Wer seinen Zettel versehentlich beschmiert oder mit dem Kreuz verrutscht, hat Anspruch auf einen neuen Wahlzettel.
Pünktlich sein: Die Türen der Wahllokale schließen exakt um 18 Uhr. Stimmen von Wählern, die vor 18 Uhr im Wahllokal eintreffen, ihren Zettel aber erst nach 18 Uhr in die Urne werfen, werden also gezählt.
Kleidung aller Art: Wer spontan Lust hat, das Wahllokal in Badehose und Bikini zu betreten, darf dies tun, eine feste Kleiderordnung schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Zumindest, solange auf der Kleidung keine Werbung für eine Partei oder einen Kandidaten zu sehen ist.
Den Stimmbezirk beachten: „Nicht selten passiert es, dass Menschen nicht wissen, wo sie wählen dürfen“, weiß Michael Idel, der 35 Jahre lang als Wahlvorsteher für die Stadt Hagen tätig war. Der Bezirk steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Die Wahlkreise für Südwestfalen
138: Hagen/EN-Süd (Wahlbeteiligung 2013: 69,1%), 139: Herdecke/Wetter (74,4%), 146: Kreis Soest (72,3%), 147: Hochsauerlandkreis (73,7%), 148: Kreis Siegen-Wittgenstein (72,6%), 149: Kreis Olpe + südwestlicher Teil des Märkischen Kreises (71,4%), 150: Menden/Balve + nördöstlicher Teil des Märkischen Kreises (70,4%).
Das sollten Sie nicht tun:
Personalausweis vergessen: Nur die Wahlberechtigung ins Lokal mitzubringen, genügt dem Gesetzgeber laut §56 der Bundeswahlordnung nicht, der „Perso“ ist Pflicht.
Parteiwerbung: Direkt vor und im Wahllokal ist es untersagt, Flyer und Wahlprogramme zu verteilen. Auch Kleidung, Accessoires oder Tattoos mit Parteienlogos oder dem Konterfei eines Kandidaten haben bei der Stimmenabgabe nichts zu suchen. Die Stimme für das Spiel des Lieblingsklubs am Sonntagnachmittag sollte man ebenfalls woanders ölen, laute Sprechchöre mit Parteien- oder Kandidatenbezug sind untersagt. Bei Fehlverhalten kann der Wahlvorsteher ein Hausverbot erteilen.
Falsch falten: Origami-Liebhaber aufgepasst! Wer den Zettel mit dem Kreuzchen in den exakt zwei Zentimeter breiten Urnenschlitz stecken will, muss darauf achten, dass kein Außenstehender erkennen kann, wo abgestimmt wurde.
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Kommentare abgeben: Insbesondere die meist kurze Erststimmen-Spalte lädt mit ihrer großen Freifläche dazu ein, den Wahlbogen mit Kommentaren, Ausrufezeichen und Ähnlichem zu verzieren. Diese machen den Stimmzettel aber ungültig. „Einmal kritzelte ein Wähler quer ‘S04’ über seinen Bogen, die ungültige Stimme nahm er gern in Kauf“, erinnert sich Idel.
Begleitet werden: Wahlen sind in Deutschland geheim. Entsprechend ist es nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt, einen Begleiter in die Wahlkabine mitzunehmen. Zu diesen Ausnahmen gehören Elternteile, deren Kinder noch nicht des Lesens mächtig sind. Analphabeten oder Behinderte, die auf Hilfe angewiesen sind, dürfen zusammen mit ihrer Hilfsperson in die Kabine.
Langes Überlegen: Es gibt in der Wahlkabine kein Zeitlimit. Jedoch sind die Wahlvorstände angehalten, darauf zu achten, dass sich alle Wähler nur so lange wie notwendig in der Kabine aufhalten.
Selfies: Es mag für Menschen, die ihr Leben auf Instagram lückenlos präsentieren, eine Qual sein, aber das Schießen von Fotos in der Wahlkabine ist verboten. Telefonieren ist dort allerdings gestattet. Bei Unentschlossenen kann also in letzter Sekunde der Telefon-Joker gezogen werden.