Wangerland. . Die Initiative „Freie Strände für freie Bürger“ streitet mit der Gemeinde Wangerland (Landkreis Friesland) um Strandgebühren in Badeorten.

  • Die Initiative „Freie Bürger für freie Strände“ setzt sich gegen Strandgebühren im Wangerland ein
  • Kommunalpolitiker Janto Just argumentiert mit dem Bundesnaturschutzgesetz
  • Am 13. September nimmt sich das Bundesverwaltungsgericht der Sache an

Nein, Janto Just ist keiner, der den Kopf in den Sand steckt. Will der ehemalige Taxiunternehmer aus Schortens im nahen Wangerland – eine der größten Urlaubsregionen an der niedersächsischen Nordsee – einen Strandspaziergang oder eine Wattwanderung machen, passiert er das Kassenhäuschen und zahlt nicht die 3 Euro Strandgebühr, die von Tagesgästen „abkassiert“ werden, wie er sagt. Wird er dann von einem Mitarbeiter der Wangerland Touristik GmbH angesprochen, bietet er freundlich an, seine Personalien aufzunehmen. „Man muss ein dickes Fell haben“, sagt der Friese, der die Initiative „Freie Strände für freie Bürger“ gegründet hat. Sein Kampf gegen Zäune entlang der Strände findet am 13. September seinen vorläufigen Höhepunkt: Dann wird die Klage von Just und einer Mitstreiterin gegen Strandgebühren in Hooksiel und Horumersiel-Schillig vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt.

Ein doppelter 68-er

Just sitzt in seinem Garten und kommt bei Vogelgezwitscher im Hintergrund auf sein Alter zu sprechen: „Ich bin 68. Doppelter 68-er.“ Seine Protestbewegung heißt „Freie Strände für freie Bürger“, sein Rebellentum nahm „Ende der 60-er“ seinen Anfang, als plötzlich Strände umzäunt wurden. Während heute der Strandbesuch für Touristen in der Region mit dem Kurbeitrag abgegolten ist, müssen Tagesgäste in die Tasche greifen. So wie Janto Just, der keine 15 Kilometer von Hooksiel entfernt wohnt. „Wir Einheimischen wollen nicht wie die Urlauber im Meer baden, sondern nutzen die Nordsee zur Naherholung, als Ausflugsziel.“

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Wangerlands Bürgermeister Björn Mühlena verweist auf die immensen Kosten für Pflege und Reinigung der Küstenabschnitte. Sie seien zum Teil künstlich aufgeschüttet. „Das ist keine freie Natur.“ Man müsse es sich wie ein Freibad am Strand vorstellen. Kommt man bei Janto Just auf diese Sichtweise zu sprechen, ist es mit der Vogelgezwitscher-Idylle im Garten für einen Moment vorbei. Der Rentner redet sich freundlich in Rage, verweist auf die Prospekte und die Internetseite der Wangerland Touristik GmbH. „Die werben doch mit freier Natur, Wasser, Strand und Dünen.“ Kostprobe gefällig? „Es gibt Reiseziele (...), die wecken allein mit dem Gedanken an Meeresrauschen und endlose Strände Sehnsüchte und entfachen ein emotionales Kopfkino.“

Verweis auf das Bundesnaturschutzgesetz

Janto Justs emotionales Kopfkino dreht sich um das Bundesnaturschutzgesetz, das der Allgemeinheit freien Zugang zum Strand („wie zum Wald“) „in angemessenem Umfang“ zubilligt. 120 von 134 Kilometer Nordsee-Strand in Niedersachsen sollen Eintritt kosten. „Es ist o.k., wenn an bewachten Badestränden eine Gebühr erhoben wird, aber das Verhältnis von bewirtschafteten, kostenpflichtigen Stränden zu unbewirtschafteten, kostenfreien Bereichen sollte zumindest fifty-fifty sein.“ Stattdessen erzielten die Kommunen von den vom Land „so gut wie zum Nulltarif“ gepachteten Flächen „freche Zusatzeinnahmen, auf die sie aufgrund der Kurbeiträge nicht angewiesen wären“.

Acht Kommunen, darunter Wangerland, zählen zum Kreis Friesland. „Keine Partei, kein Bürgermeister“, so Just, unterstütze öffentlich seine Initiative: „Die wollen sich nicht das Geschäft verderben.“ Vor Jahren habe man über Maschendrahtzäune an den Stränden „,mehrere Schichten Stacheldraht“ gezogen. Dann seien TV-Teams aufgetaucht und hätten über diese Form der Umzäunung berichtet. „Das war den Verantwortlichen dann doch peinlich“, so Just, „der Stacheldraht war schnell wieder weg.“