Hamm/Bad Berleburg/Schmallenberg. . Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm herrscht im Streit zweier Sauerländer Waldbauern mit der Wisent-Welt-Wittgenstein keine Klarheit.

  • Wisente im Rothaargebirge: Oberlandesgericht Hamm entscheidet in zwei Rechtsstreitigkeiten
  • Die stämmigen Tiere dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung eingefangen werden
  • Richter des 5. Zivilsenats in Hamm lassen Revision zum Bundesgerichtshof zu

Auch nach dem gestrigen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm dürfte der Rechtsstreit um die im Rothaargebirge ausgewilderten Wisente nicht beendet sein. Zwar hat der 5. Zivilsenat den Trägerverein der Wisent-Welt-Wittgenstein dazu verurteilt, „geeignete Maßnahmen“ zu ergreifen, um zu verhindern, dass die Wisente die Grundstücke zweier klagender Waldbauern aus Schmallenberg-Oberkirchen betreten und Schälschäden an Buchen verursachen. Zugleich ist das Gericht aber der Auffassung, dass die einzigen „geeigneten“ Maßnahmen das „Nachstellen und Fangen“ der Tiere sind. Weil die Wisente mittlerweile als wild lebend anzusehen und damit im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes besonders schützenswert seien, bedürfe es für besagte Maßnahmen allerdings einer Ausnahmegenehmigung seitens der zuständigen Naturschutzbehörde. Diese ist dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zufolge der Kreis Siegen-Wittgenstein als Untere Landschaftsbehörde. Der Kreis ist an dem Wisent-Projekt beteiligt.

Revision zugelassen

„Es gibt heute keine Gewinner und keine Verlierer“, interpretiert OLG-Sprecher Christian Nubbemeyer das Urteil. Der Senat habe ausdrücklich „zwecks höchstrichterlicher Klärung“ die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die beiden klagenden Waldbauern aus dem Schmallenberger Sauerland hatten nach der mündlichen Verhandlung am 8. Mai erklärt, die Anrufung der nächst höheren Instanz zu erwägen.

Waldbauern nicht zufrieden

Der Trägerverein sprach gestern von einem „Punktsieg“. „Das Urteil ist ein positives Signal für den Verein und die frei lebenden Tiere im Rothaargebirge“, sagte der 1. Vorsitzende, Bernd Fuhrmann. Friedrich Freiherr von Weichs, Anwalt eines der beiden Kläger, sieht ein klares „Unentschieden“. Zufrieden ist er mit dem Urteil nicht: „Das Oberlandesgericht spielt Schwarzer Peter“, kommentierte er den Umstand, dass die zuständige Naturschutzbehörde ein „Einfangen und Immobilisieren“ der Tiere genehmigen müsse.