Hagen. . Kommunen in Südwestfalen müssen derzeit prüfen, welche Spielhallen zum Jahresende ihre Betriebserlaubnis verlieren. Dabei büßen sie selbst ein.

  • Glücksspielstaatsvertrag verlangt Mindestabstand von 350 Metern zwischen Spielhallen
  • Kommunen prüfen derzeit, welche Hallen Betriebserlaubnis verlieren
  • Gemeinden drohen Einnahmeverluste aus der Vergnügungssteuern

Game over. Das Spiel ist vielleicht bald aus für manche Daddelbude in Südwestfalen. Zum 1. Dezember dieses Jahres könnte so manche Spielhalle ihre Betriebserlaubnis verlieren und müsste dann schließen. Wen es treffen wird, das versuchen die Kommunen derzeit zu ermitteln. Für die Gemeinden würde dies hohe Steuerverluste bedeuten.

Der Glücksspielstaatsvertrag

Grund ist der Glücksspielstaatsvertrag. Dieser ist zwar bereits im Jahr 2012 in Kraft getreten, bislang jedoch galt eine Übergangsfrist, die Ende November ausläuft. Der Staatsvertrag sieht vor, dass Spielhallen einen Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zur nächsten Spielhalle einhalten müssen. Die gleiche Entfernung müssen bei Neukonzessionen zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gewahrt werden.

Zudem soll es künftig keine Mehrfachkonzessionen pro Spielhallenstandort geben: Eine Konzession gilt für zwölf Spielautomaten. So will der Staat Spieler künftig besser davor schützen, süchtig zu werden.

Die Auswirkungen

Die neuen Bestimmungen betreffen zum Beispiel in der Stadt Siegen 11 von 12 Spielhallenstandorten. In Hagen sind von 52 Spielhallenstandorten 34 überprüft worden. In Iserlohn gibt es 20 Spielhallenstandorte – und bei den meisten sei klar, dass sie den geforderten Mindestabstand nicht halten könnten, heißt es aus der Stadtverwaltung. In Menden erfüllen von 14 Spielhallenstandorten elf die neuen Kriterien nicht.

Die Auswahl

Wenn aber zwei Hallen zu dicht beieinander liegen – welche von beiden muss dann weichen? Das ist nicht geregelt im neuen Glücksspielstaatsvertrag. „Die Kriterien, nach denen wir Genehmigungen erteilen oder ablehnen, müssen wir uns derzeit erarbeiten“, erklärt Martina Potthoff, Leiterin des Ordnungsamtes in Menden. Mit dieser Frage fühlt man sich in den Kommunen vom Land allein gelassen. „Es wäre schön, wenn wir dafür mehr Anhaltspunkte bekämen“, sagt Martina Potthoff. Derzeit schreibt man nicht nur in Menden alle Spielhallenbetreiber an, um sich einen Überblick zu verschaffen, wer zum Jahresende eine neue Konzession beantragen möchte. Ein mögliches Kriterium: „Die Zuverlässigkeit wird eine Rolle spielen“, sagt die Ordnungsamtsleiterin. So sind die Spielhallen im vergangenen Jahr verstärkt kontrolliert worden. In anderen Bundesländern wird kurzerhand per Losverfahren entschieden, wer bleiben darf und wer gehen muss.

Hallenbetreiber können bei den Kommunen aber auch einen Härtefallantrag stellen zum Beispiel, wenn Investitionen noch nicht refinanziert werden konnten.

Die Spielhallenbetreiber

Die Spielhallenbetreiber selbst geben sich in dieser Sache äußerst zugeknöpft. Er wolle es sich mit der Stadt Hagen nicht verderben, sagt einer, der deshalb weder seinen eigenen Namen in der Zeitung lesen will noch den seiner Spielhalle. „Ich brauche diese Genehmigung“, fügt er hinzu. Also bitte auch keine Fotos, auf der seine Halle zu erkennen sein könnte. Eine Halle mit mehreren Konzessionen, wie es künftig nicht mehr zulässig ist. „Anders aber lässt sich eine solche Halle heute nicht wirtschaftlich betreiben“, ist der Mann überzeugt. „Man braucht eine gewisse Betriebsgröße, damit es sich rechnet.“

Das Gebäude ist groß, denn nur zwei Automaten dürfen dicht beieinander liegen, drei Meter Abstand müssen dann zum nächsten Automatenpaar gewahrt bleiben. „Damit ein Spieler nicht zu viele Geräte auf einmal bedienen kann“, erklärt der Betreiber. Glastüren trennen einige Apparate von den anderen ab – der ehemalige Raucherbereich. Eine schicke Halle, ausgekleidet mit weichem Teppichboden, beleuchtet von gedämpftem Licht.

Dabei würde es ihm nichts ausmachen, wenn alle Spielhallen verboten würden, behauptet der Betreiber. Aber nicht so. Zwei Jahre, bevor der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat, hat er einen sechsstelligen Betrag investiert. Dann einen langfristigen Mietvertrag unterschrieben, der noch immer gültig ist. „Da komme ich nicht raus“, sagt der Hagener. Die Kosten laufen also weiter, selbst wenn er Ende des Jahres seine Konzession einbüßen sollte, sagt der Mann. „Dann gehe ich in die Insolvenz.“ Warten, bis die Mietverträge auslaufen, dann die Konzessionen nicht neu erteilen – das wäre seine Lösung, um die Spielhallenlandschaft neu zu ordnen.

Sollte er zum Jahresende keine neue Konzession bekommen, will er klagen.

Die Steuerverluste

Für die Kommunen bedeutet das mögliche Aus für einige Spielhallen im Übrigen empfindliche Einbußen. Denn ihre Einnahmen aus der Vergnügungssteuer sind beträchtlich. 4,35 Millionen Euro hat zum Beispiel die Stadt Hagen im vergangenen Jahr allein aus den Spielhallen an Vergnügungssteuern eingenommen.