Altena. Zwei Männer sind nach einem Brandanschlag auf ein von Flüchtlingen bewohntes Haus in Altena zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Im Prozess um den Brandanschlag von Altena hat das 1. Schwurgericht des Landgerichts Hagen die beiden Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung erhielt der 26 Jahre alte Feuerwehrmann Dirk D. eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren, der zwei Jahre jüngere Zerspanungsmechaniker Marcel N. fünf Jahre.

Keine Verurteilung wegen Mordes

Nach Überzeugung des Gerichts haben die beiden Männer aus Altena in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 2015 im Dachgeschoss der Flüchtlingsunterkunft in der Altenaer Brandstraße ein Feuer aus fremdenfeindlichen Motiven gelegt. Zum Tatzeitpunkt befanden sich sieben geflüchtete Syrer in dem Mehrfamilienhaus.

In diesem Mehrfamilienhaus wurde das Feuer in der Nacht auf den 3. Oktober 2015 gelegt. Sieben Menschen befanden sich zu diesem Zeitpunkt in der Flüchtlingsunterkunft in Altena.
In diesem Mehrfamilienhaus wurde das Feuer in der Nacht auf den 3. Oktober 2015 gelegt. Sieben Menschen befanden sich zu diesem Zeitpunkt in der Flüchtlingsunterkunft in Altena. © dpa

Die Nebenklagevertreter hatten eine Verurteilung wegen versuchten Mordes gefordert. Dem konnte sich die Kammer nicht anschließen. Nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“, so die Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen, habe man den beiden Männern aus Altena nicht nachweisen können, dass sie bei der Tat den Tod der Bewohner billigend in Kauf genommen haben. Ein starkes Indiz sei die geschlossene Bodenluke, die der Zeuge vorgefunden hatte, der am Mittag des 3. Oktober als erster an der Brandstelle am Dachstuhl war. Nach Angaben eines Brandsachverständigen konnte dadurch nicht genügend Sauerstoff nach oben gelangen, um einen Vollbrand auszulösen.

Die Richterin bei der Urteilsbegründung zu der dreiköpfigen syrischen Familie, die im Prozess als Nebenkläger aufgetreten war: „Vielleicht ist es wichtig für Sie zu wissen, dass wir nicht feststellen konnten, dass die Angeklagten Ihnen nach dem Leben getrachtet haben.“

Die Staatsanwaltschaft Hagen hatte für den Angeklagten Dirk D. - wie im Urteil verkündet - eine sechsjährige Haftstrafe gefordert. Bei Marcel N. war das Gericht noch ein Jahr über die von Oberstaatsanwalt Bernd Haldorn geforderten vier Jahre gegangen. Der Prozess um den Brandanschlag wurde begleitet von einem „Fehler“ (Haldorn) bei den polizeilichen Ermittlungen.

Zwei Beamte des Staatsschutzes Hagen hatten bei der Durchsicht der sichergestellten Mobiltelefone der Angeklagten Chat-Verläufe, Bilder, Audiodateien und Videos nicht auf fremdenfeindliche Inhalte hin überprüft. Erst Recherchen der Nebenklage-Anwälte hatten unter anderem Bilder von Hitler und Hakenkreuzen auf Datensätzen ans Licht gebracht.

Angeklagte bedauern ihre Tat

Die Angeklagten hatten in ihren Schlussworten die Taten bedauert. Beide waren zuvor nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Andreas Trode, Verteidiger von Dirk D., zeigte sich mit der rechtlichen Bewertung der Tat zufrieden, denkt aber angesichts des Strafmaßes über eine Revision nach. Nach Auffassung von Nebenklage-Anwalt Mehmet Daimagüler hat das Hagener Schwurgericht ein starkes Signal ausgesandt: „Es hat die Dinge beim Namen genannt und auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes für möglich gehalten.“

Sein Kollege Jost von Wistinghausen bedankte sich insbesondere bei den Menschen in Altena, die seine Mandanten nach dem Anschlag „in vorbildlicher Art und Weise“ unterstützt hätten.