Plettenberg/Kirchhundem. . Der Betriebsrat geht erfolgreich gegen das Vorhaben der Geschäftsführung des Automobilzulieferers Dura vor. Einigung über Verlagerung einer Maschine.
Eine Schlappe hat die Geschäftsführung des angeschlagenen Automobilzulieferers Dura am Freitag vor dem Arbeitsgericht Lüdenscheid erlitten: Das Gericht hat den Einsatz von 200 Dura-Beschäftigten aus Portugal im Sauerland untersagt und bei einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 10 000 Euro angedroht. Die Geschäftsführung hatte mit den Mitarbeitern aus Südeuropa die Wochenendschichten besetzen wollen.
Gegen dieses Vorhaben war der Betriebsrat vor das Arbeitsgericht gezogen – erfolgreich, wie am Freitagmittag feststand.
Sitzstreik vor Werkstor
Inzwischen kämpfen Unternehmensführung und Arbeitnehmervertreter mit harten Bandagen um einen Fortgang des Sanierungskurses für die Dura-Werke von „Leisten & Blenden“ in Plettenberg, Kirchhundem und Finnentrop: Bereits am Donnerstag hatten Beschäftigte das Werkstor am Standort Plettenberg mit einem Sitzstreik blockiert, um den Abtransport einer Maschine und von Werkzeug nach Portugal zu verhindern; beides wird nach unseren Informationen bei der Herstellung von Teilen für das VW-Modell Tiguan eingesetzt. Inzwischen gibt es eine Einigung: Der Betriebsrat habe der Verlagerung zugestimmt, nachdem die Geschäftsführung zuvor zugesagt habe, auf straf-, zivil- oder arbeitsrechtliche Schritte gegen die Teilnehmer der Protestaktion vom Donnerstag zu verzichten, teilte die IG Metall mit.
Die Gewerkschaft verband die Gerichtsentscheidung am Freitag mit dem Aufruf an die Unternehmensführung, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Die Dura-Geschäftsführung meldete sich am Abend über eine PR-Agentur in München zu Wort: „Angesichts der jetzigen Situation ist meine berechtigte Sorge, dass unsere Kunden die Geduld verlieren“, lässt sich Jerry Lavine, Vizechef von Dura, zitieren. Die Lieferversprechen an die Kunden – dazu zählen VW und Audi – lassen sich demnach kaum noch einhalten. Die Zustimmung der Arbeitnehmerseite zur Wochenendarbeit hatte die Geschäftsführung mit der Ablehnung des Schlichterspruchs geopfert.