Düsseldorf. .

Das Auftreten von Salafisten als „Scharia-Polizei“ in Wuppertal wird nun doch vor Gericht verhandelt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf folgte nach einer Mitteilung von gestern weitgehend der Beschwerde der Wuppertaler Staatsanwaltschaft und ließ die Anklage gegen acht von neun Beschuldigten zu. Im Dezember 2015 hatte das Landgericht Wuppertal die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen, da aus seiner Sicht das Verhalten der Beschuldigten um Islamisten-Prediger Sven Lau „keinen strafbaren Verstoß gegen das Uniformverbot“ darstelle.

Dem widersprach nun das Oberlandesgericht. Der dritte Strafsenat halte nach vorläufiger Bewertung eine Verurteilung der acht Angeklagten wegen eines Verstoßes gegen das Uniformverbot im Versammlungsgesetz für wahrscheinlich. Gegen die Salafisten im Alter zwischen 24 und 35 Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Sechs der acht Angeklagten sollen am Abend des 3. September 2014 als selbst ernannte Sittenwächter in orangen Warnwesten mit der Aufschrift „Sharia Police“ durch Wuppertal gezogen sein. Sie forderten Passanten auf, auf Alkohol und Glücksspiele zu verzichten.

Laut Oberlandesgericht haben die Angeklagten durch die Westen ihre zustimmende Einstellung zur Geltung der islamischen Rechtsordnung Scharia zum Ausdruck gebracht und durch den Zusatz ­„Police“ auch ihren Willen zur Durchsetzung eben dieser Ordnung bekundet.