Hagen. . Zuwanderer, Migrant, (Kontingent)-Flüchtling, Geduldeter. Wir versuchen, etwas Ordnung in den Begriffswirrwarr der Flüchtlingsdebatte zu bringen

Der Strom von Zuwanderung in Deutschland, der sich auch auf dem Arbeitsmarkt niederschlägt, zieht einen ebenso großen Strom an Begrifflichkeiten nach sich. Zuwanderer, Migrant, (Kontingent)-Flüchtling, Asylbewerber, Geduldeter - und alle mit unterschiedlichen gesetzlichen Voraussetzungen, in Deutschland Arbeit aufzunehmen. Wir versuchen, etwas Ordnung in den Begriffswirrwarr zu bringen - mit Hilfe von Christoph Söbbeler von der Bezirksregierung Arnsberg und Christoph Sander vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Zuwanderer und Migranten

Diese beiden Oberbegriffe können fast synonym verwendet werden. Von Migration spricht man, wenn eine Person ihren Lebensmittelpunkt räumlich verlegt, meist über Staatsgrenzen hinweg. Zuwanderung ist der Zuzug aus dem In- oder Ausland, um am Zuzugsort einen Wohnsitz zu nehmen.

Flüchtlinge

Flüchtling definiert sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention als Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Volkszugehörigkeit, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt....“

Kontingentflüchtlinge

Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus Bürgerkriegs- und Krisengebieten, die im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion in einer festgelegten Anzahl (Kontingent) nach Deutschland gelassen und auf die Bundesländer verteilt werden. Zurzeit haben die Innenminister von Bund und Ländern vereinbart, 20 000 Flüchtlinge aus Syrien in Deutschland aufzunehmen.

Eins von drei Kriterien muss erfüllt sein: 1. Besondere Schutzbedürftigkeit (Kranke, Ältere, Familien). 2. Es leben Verwandte in Deutschland und sind zur Aufnahme bereit. 3. Es wird erwartet, dass die Menschen nach der Krise einen besonderen Beitrag zum Wiederaufbau des Landes leisten können. Sie durchlaufen kein Asyl- und kein sonstiges Anerkennungsverfahren und haben in Deutschland sofort Zugang zum Arbeitsmarkt. Aktuell sind 9297 Syrer in NRW als arbeitslos gemeldet - doppelt so viele wie vor einem Jahr.

Asylbewerber

Personen (Migranten, Flüchtlinge), die einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben. Von den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder (unter anderem Dortmund-Hacheney) werden die Asylbewerber während der Bearbeitung ihres Antrages auf kommunale Einrichtungen weiterverteilt. Asylbewerber müssen bis zu einer Arbeitsaufnahme eine Frist von drei Monaten abwarten, bevor sie sich auf Arbeitssuche begeben können. Eine sich anschließende Vorrangprüfung von 15 Monaten soll sicherstellen, ob nicht ein EU-Bürger für die Arbeitsstelle geeigneter wäre. Die Vorrangprüfung entfällt, wenn der Asylbewerber bestimmte, auf dem deutschen Arbeitsmarkt benötigte Qualifikationen nachweisen kann, etwa als Mechatroniker oder Altenpfleger.

Geduldete

Eine Duldung wird erteilt, wenn nach Ablehnung eines Asylantrags eine Rückführung ins Heimatland nicht möglich ist, etwa wegen nicht vorhandener Reisefähigkeit. Die Abschiebung wird dann ausgesetzt. Für Geduldete gelten im übrigen die gleichen Rechte und Pflichten für die Arbeitsaufnahme in Deutschland wie für Asylbewerber. .

EU-Bürger

EU-Bürger, zu denen auch Rumänen und Bulgaren gehören, genießen in Deutschland die volle Freizügigkeit und können sich von ersten Tag an um Arbeit bemühen.