Düsseldorf. Die Landesregierung in NRW lockert für EM-Veranstaltungen in diesem Jahr den Lärmschutz. Was genau geändert wurde und wer betroffen sein kann.
Aufgrund der Fußball-EM soll die Nachtruhe in NRW-Städten um einige Stunden aufgeschoben werden. Das hat der Sportausschuss des Landtages einstimmig beschlossen. Dies sei nötig, da durch die Veranstaltungen für Fans und Public-Viewings auch nach offiziellen Beginn der Nachtruhe um 22 Uhr mit erhöhtem Lärmaufkommen zu rechnen sei.
Eurpameisterschaft: Nachtruhe beginnt teilweise erst um 1 Uhr nachts
Gleichzeitig sind die Austragungsorte der EM-Spiele in NRW gegenüber der UEFA vertraglich dazu verpflichtet, diese Veranstaltungen durchzuführen. Da die Spiele jedoch je nach Startzeit erst gegen 23 Uhr enden – bei Elfmeterschießen ist sogar ein Ende gegen 23.45 Uhr möglich – verschiebt sich der Beginn der Nachtruhe nun auf bis zu 1 Uhr nachts.
Die Gesetzesänderung legt die Entscheidung über die Lockerung des Lärmschutzes in die Hände der Kommunen. Daher kann sich diese auch auf Gemeinden jenseits der Spielorte auswirken, wenn dort Veranstaltungen im Rahmen der EM ausgetragen werden. Befristet ist diese Ausnahmeregelung bis zum 31. Juli 2023.