Berlin. Mit dem neuen Jahr beginnt auch die neue Urlaubssaison. Aber aufgepasst: Bei diesen beliebten Urlaubsländern ändert sich einiges.

Wer die Feiertage überstanden hat und gut ins neue Jahr gekommen ist, hat sich Urlaub und Erholung verdient. Mit dem neuen Jahr kommen auch die neuen Urlaubstage. Bei dem ein oder anderen Land gelten jedoch ab 2025 neue Regelungen zur Einreise. Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier.

Urlaub in Tunesien? Dieser Änderungen gelten seit dem 1. Januar

Bisher konnten Reisende mit deutscher Staatsbürgerschaft völlig unkompliziert mit dem Personalausweis nach Tunesien einreisen. Seit dem 1. Januar 2025 ist das nicht mehr möglich. Das Auswärtige Amt informiert, dass für die Einreise nun ein gültiger Reisepass benötigt wird. Sollte die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass in das nordafrikanische Land erfolgen, müsse ein Hin- und Rückflugticket und eine ausreichende Geldsumme für die Dauer des Aufenthalts nachgewiesen werden, so die tunesischen Behörden. Grundsätzlich muss der Reisepass bei Einreise mindestens noch sechs Monate gültig sein. Detailliertere Informationen sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes zu finden. 

Großbritannien: EU-Bürgerinnen und Bürger brauchen eine Einreisegenehmigung

Als Folge des Brexits müssen sich EU-Bürgerinnen und -Bürger für die Einreise nach Großbritannien ab dem 2. April an neue Regeln gewöhnen. Zwar benötigt man schon seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU einen Reisepass, der mindestens bis zum Ende der Reise gültig ist. Jedoch wird im April 2025 ein neues System eingeführt. Nach dem amerikanischen Beispiel wird eine elektronische Einreisegenehmigung — kurz ETA — für Einreisende aus Europa zur Pflicht. Diese Regelung gilt für alle EU-Mitgliedstaaten, den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz. Für Einreisende aus nicht europäischen Ländern gilt diese Regelung bereits ab dem 8. Januar. Nähere Informationen sind über das Auswärtige Amt einsehbar. Die Gebühr beträgt 10 Pfund (ca. 12 Euro) und die ETA ist danach für zwei Jahre gültig. 

Neben Großbritannien führen auch andere Länder wie Israel (ETA-IL) und Kuba ab 2025 die elektronischen Reisegenehmigungen ein. Auch die EU plant ein solches System (ETIAS) für Besucherinnen und Besucher aus visumfreien Ländern, das schrittweise eingeführt werden soll.

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Höhere Vignettepreise in Österreich

Schon seit dem 1. Januar 2025 muss für die Nutzung der Autobahnen in Österreich mehr bezahlt werden. Durch einen Anstieg von 7,7 Prozent liegt der Preis der Jahresvignette erstmals über 100 Euro. Die diesjährigen Klebe-Vignetten sind seegrün gefärbt und gelten bis zum 31. Januar 2026. Vignetten mit anderem Gültigkeitszeitraum sind ebenfalls teurer geworden. Die Preise für Pkw:

  • 1-Tages-Vignette: 9,30 Euro
  • 10-Tages-Vignette: 12,40 Euro
  • 2-Monats-Vignette: 31,10 Euro
  • Jahres-Vignette: 103,80 Euro

Auch das Fahren ohne Vignette wird teurer: Wer auf Österreichs Autobahnen oder Schnellstraßen ohne eine gültige Vignette erwischt wird, muss mit dem Auto 120 Euro und mit dem Motorrad 65 Euro zahlen. Sollte das Bußgeld nicht sofort beglichen werden, muss man mit einer Anzeige und einer Strafe in Höhe von 3.000 Euro rechnen.

KW32 REISE Auto Österreich
Die Vignettepreise für Österreich steigen um 7,7 Prozent. (Archivbild 2020) © Angelika Warmuth/dpa/dpa-tmn | Angelika Warmuth

Schengen-Beitritt Rumänien und Bulgarien

Rumänien und Bulgarien sind seit Januar 2025 vollständige Mitglieder des Schengen-Raums. Somit fallen die Grenzkontrollen an den Landesgrenzen bei der Ein- und Ausreise weg. Das Auswärtige Amt informiert dennoch, dass das Mitführen von gültigen Ausweisdokumenten Pflicht ist. Zum einen muss man sich stets ausweisen können und zum anderen können Personenkontrollen stichprobenartig auch nach dem Schengen-Beitritt möglich sein.

Eintrittsgebühr Venedig 

Verschiedene Urlaubsportale sowie der ADAC informieren über eine Preiserhöhung des „Venedig-Tickets“. Der Tageseintritt in die Lagunenstadt verdoppelt sich von 5 auf 10 Euro. Erhoben wird die Gebühr an 54 Tagen im Jahr – zwischen Mitte April und Ende Juli. Wer in Venedig übernachtet, spart sich wie gewohnt den Eintritt, muss jedoch die Kurtaxe zahlen. Falls der Venedigbesuch schon länger geplant ist und die Tickets mehr als vier Tage im Voraus gekauft werden, kosten sie lediglich 5 Euro.

Abschaffung der Hotelmeldepflicht

Seit Jahresbeginn entfällt die bisher obligatorische Meldepflicht für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen. Dadurch soll der bürokratische Aufwand beim Check-In reduziert werden. Für Gäste aus dem Ausland gibt es keine Veränderung. Diese müssen wie gewohnt einen Meldeschein ausfüllen.

Veränderungen bei Antrag auf Reisepass: Digitale Passbilder

Nicht nur bei den Reisezielen und innerhalb der Urlaubsorte ändert sich etwas. Ab 2025 gelten auch neue Regelungen während des Antrages auf einen Reisepass in Deutschland. Ab Mai 2025 akzeptieren Behörden für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Bilder. Antragsstellende müssen sicherstellen, dass Fotos von beispielsweise professionellen Fotografen an die zuständigen Bürgerämter weitergeleitet werden. Vor Ort hat man die Möglichkeit Passbildautomaten zu nutzen. Diese Bilder werden direkt an das System der Behörden weitergeleitet, sodass Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter von ihren Rechnern darauf zugreifen können.

Voraussichtlich kann man sich ab Mai 2025 den beantragten Reisepass nach Hause schicken lassen. Als einzige Voraussetzung hierfür muss man in Deutschland wohnhaft gemeldet sein. Danach kann man sich zumindest einen Weg zum Amt sparen und muss das Ausweisdokument nicht abholen gehen.

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