Berlin. Millionen Facebook-Nutzer in Deutschland waren von Datendiebstahl betroffen. Wer Entschädigung will, sollte jetzt schnell handeln.

Rund sechs Millionen Deutsche haben nach einem Datendiebstahl bei Facebook Anspruch auf eine Entschädigung seitens des Facebook-Konzerns Meta. Das gab der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag bekannt. Die Entscheidung der Karlsruher Richterinnen und Richter ist relevant für Tausende Klagen an Landes- und Oberlandesgerichten in Deutschland.

Betroffene können mit rund 100 Euro Entschädigung rechnen, in einigen Fällen mit noch deutlich mehr. Sie müssen nur nachweisen, dass sie Opfer des Vorfalls waren, wie der sechste Zivilsenat in Karlsruhe entschied. Es sei weder nötig, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden. Noch müssten die Betroffenen Belege dafür liefern, dass sie nun in besonderer Weise beeinträchtigt sind – etwa in Angst und Sorge. Lesen Sie hier, wie Sie jetzt vorgehen können.

Datenklau bei Facebook: So prüfen Sie, ob Sie betroffen sind

Ob Ihre Telefonnummer bei Facebook abgeflossen ist, können Sie ganz einfach in den Facebook-Einstellungen oder mithilfe von externen Anbietern prüfen. Die einfachste Variante: Geben Sie Ihre Telefonnummer bei dem Anbieter haveibeenpwned.com in die Suchleiste ein. Statt der ersten „0“ geben sie deutsche Vorwahl „49“ ein. Die Software zeigt Ihnen an, wenn Ihre Nummer Teil eines Datenleaks war. Das Gleiche können Sie auch mit der E-Mail-Adresse machen, die mit Ihrem Facebook-Account verbunden ist.

Tipps und Tricks für Whatsapp:

Alternativ können Sie auch den Identity Leak Checker des Hasso-Plattner-Insituts verwenden. Er funktioniert ähnlich. Nur wird Ihnen hier eine E-Mail mit dem Ergebnis geschickt.

Vom Facebook-Datenleak betroffen? So kommen Sie an Ihre Entschädigung

Wenn Ihr Facebook-Konto betroffen ist, sollten Sie zügig handeln. Denn der Anspruch auf Schadenersatz besteht nur noch bis Jahresende. Sie können sich dabei an Rechtsanwaltskanzleien wenden, die bereits Sammelverfahren gegen Meta geführt haben und führen. Allerdings können Betroffene auch einfach selbst tätig werden: Bei der Stiftung Warentest gibt es ein Musterschreiben zum Download. Das Dokument müssen Sie nur ausfüllen und per Einschreiben an den Facebook-Konzern versenden. So entstehen Ihnen lediglich die Portokosten. Mit etwas Glück können Sie sich dann auf einen finanziellen Bonus noch vor Weihnachten freuen.

Wie kann ich meine Daten schützen?

Die Verbraucherzentrale rät zu Datensparsamkeit. „Wer sich bei Online-Diensten anmeldet, sollte wenn möglich nicht alle abgefragten Daten preisgeben.“ Mit dem Geburtsdatum etwa lasse sich leicht die Identität stehlen. „Überlegen Sie also bei jeder Veröffentlichung, ob Sie die Info auch laut durch einen Bus rufen würden.“ Ferner sollte man regelmäßig überprüfen, welche persönlichen Daten veröffentlicht sind. Wer sein Nutzerkonto nicht mehr gebraucht, sollte es löschen - das verringere das Risiko eines Datenmissbrauchs. Wichtig dabei: „Es reicht nicht, die App zu deinstallieren. Zunächst muss das Nutzerkonto gelöscht werden!“

Facebook empfiehlt, die Einstellungen im „Privatsphäre-Check“ zu prüfen. Im Bereich „So kann man dich finden und kontaktieren“ in den Einstellungen könnten User und Userinnen festlegen, wer sie anhand von E-Mail-Adresse und Telefonnummer finden kann. Zudem könnten sie unter anderem bearbeiten, wer grundlegende Infos im Profil sehen kann. mit dpa

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