Düsseldorf. Verkehrsberuhigung, Umweltspuren, Radwege: Der Bund räumt den Kommunen künftig deutlich mehr Rechte ein. Werden sie auch genutzt?

Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sollen nach den Vorstellungen der NRW-Grünen die neuen rechtlichen Möglichkeiten zur Einrichtung von zusätzlichen Tempo 30-Zonen weitgehend nutzen. „Moderne Stadtentwicklung braucht Raum für die Menschen. Die Reduzierung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr schafft dafür eine sicherere Umgebung“, sagte die Landesvorsitzende der Grünen, Yazgülü Zeybek. Besonders in einem dicht besiedelten Bundesland brauche man mehr Orte, an denen sich Menschen aufhalten und miteinander ins Gespräch kämen, abseits von Lärm und Abgasen. „Ich ermutige Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die neue Freiheit bei der Stadtentwicklung zu nutzen, um die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden zu erhöhen“, so Zeybek weiter.

Der Bundestag hat am vergangenen Freitag eine Änderung im Straßenverkehrsgesetz (StVG) beschlossen. Kommunen können künftig auch Tempo-30-Zonen einrichten, um die Gesundheit oder die städtebauliche Entwicklung zu fördern, selbst wenn das den Verkehrsfluss beeinträchtigt. Bislang waren Verkehrsfluss und -sicherheit das Maß der Dinge, da dem Auto über Jahrzehnte politisch Vorrang eingeräumt wurde.

Neues Straßenverkehrsgesetz: Hier werden künftig Tempo 30-Zonen möglich

An Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, Fußgängerwegen und Streckenabschnitten bis zu 500 Metern zwischen zwei bereits verkehrsberuhigten Zonen soll nun Tempo 30 leichter ermöglicht werden. Die Städte erhalten auch zusätzliche Freiheiten, Busspuren, Radwege, Anwohnerparkzonen oder testweise Sonderfahrspuren für Elektro- oder Wasserstoff-Autos zu schaffen. Die Verknappung der Verkehrsfläche für herkömmliche Verbrennerfahrzeuge ist nicht unumstritten. In Düsseldorf hatte vor drei Jahren ein Verkehrsversuch mit Umweltspuren zu heftigen Diskussionen geführt. Die Ausweitung von Parkzonen für Bewohner wiederum besorgen vor allem Handwerksbetriebe, die Stellraum für ihre Arbeitsfahrzeuge benötigen.

Ein flächendeckendes Tempo 30 innerorts ist vom Tisch

Ein flächendeckendes Tempo 30 innerorts, das ebenfalls diskutiert worden war, soll es aber auch weiterhin nicht geben. Davon wären selbst wichtige Durchgangsstraßen betroffen gewesen. Einige Experten befürchteten, dass sich damit Berufsverkehr in Wohngebiete verlagert hätte und im Ergebnis kein positiver Effekt für Umwelt und Lebensqualität erzielt worden wäre.

Nach dem Bundestag muss der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auch noch der Bundesrat zustimmen, so dass es auch auf NRW und die Meinungsbildung innerhalb der schwarz-grünen Koalition ankommt.

Verkehrsberuhigte Zonen: NRW-Städte fordern schon länger mehr Rechte

Die Regelgeschwindigkeit beträgt bislang innerorts 50 km/h. Der Städtetag fordert schon lange, dass die Kommunen die Möglichkeit eingeräumt bekommen, Umfang, Ort und Höhe von Geschwindigkeitsbegrenzungen in Eigenregie flexibel anordnen zu können. Die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes werde nicht gemindert, die Unfallgefahr, Lärm- und Umweltbelastung aber deutlich reduziert, hieß es aus vielen Rathäusern.