Düsseldorf. Den umstrittenen Schottergärten geht es an den Kragen: Stadtverwaltungen können Schottergärtnern den Rückbau ihrer Steinwüsten auftragen.

  • NRW-Städte können bald den Rückbau von Schottergärten anordnen
  • Für ein intaktes Ökosystem müsse die Bodenversiegelung auch im Privatbereich beschränkt werden
  • Außerdem dürfen Windräder nun näher an Wohngebieten gebaut werden

Hausbesitzer müssen bei der Nachrüstung ihrer Immobilien künftig in Nordrhein-Westfalen weniger Rücksicht auf Nachbarn nehmen. Das geht aus einer Änderung der Landesbauordnung hervor, die Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf vorgestellt hat und die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Mindestabstände von Solaranlagen auf Hausdächern und von Wärmepumpen im Vorgarten wegfallen sollen. Insbesondere bei Außenventilatoren von Luftwärmepumpen, die gelegentlich als störend empfunden werden, müssen keine drei Meter mehr zum Nachbargrundstück gewahrt werden. Ein entsprechender Erlass vom Dezember hatte diese Baurechtsreform bereits angekündigt und erlangt nun Gesetzeskraft.

Die Lärmbelastung für den Nachbarn muss trotzdem berücksichtigt werden

Die Errichtung von Wärmepumpen auf kleinen Grundstücken oder in Reihenhauslagen werde „dadurch ermöglicht bzw. erheblich erleichtert“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Scharrenbach machte zugleich deutlich, dass die Emissionsschutzregeln weiterhin Bestand hätten und „die Lärmwirkungen auf die Nachbarschaft unverändert zu berücksichtigen“ sei.

Bei Solaranlagen werden die bisherige Abstandsregeln von bis zu 1,25 Meter wegfallen. Sie hätten dazu geführt, dass ein wirtschaftlicher Betrieb auf Dächern von Reihen- und Doppelhäusern schwerer möglich war. Bei einem Abstandsgebot von 1,25 Metern fielen etwa bei einem sechs Meter breiten Reihenhaus gleich 40 Prozent der nutzbaren Fläche weg, so die Gesetzesbegründung.

Ab 2024 gilt in NRW bei neuen Büro- und Betriebsgebäuden eine Solardachpflicht, ab 1. Januar 2025 dann auch für neue Wohnhäuser. Ab 2026 muss eine Solaranlage auch auf Bestandsbauten installiert werden, sofern eine vollständige Erneuerung der „Dachhaut“ ohnehin ansteht. Scharrenbach geht davon aus, dass sich angesichts der Energiepreisentwicklung ohnehin jeder Bauherr mit der Frage einer Solaranlage beschäftige.

Schottergärten-Verbot: Auch Rückbau-Anordnung ist möglich

Die Landesregierung bekräftigt mit der reformierten Bauordnung zugleich das Verbot sogenannter Schottergärten. Im Gesetzentwurf wird klargestellt, dass Schotterungen von nicht bebauten Flächen sowie die Verwendung von Kunstrasen für diese Flächen keine zulässige Verwendung seien. Die zuständigen Stadtverwaltungen könnten sogar den Rückbau verlangen, machte Scharrenbach deutlich. Wer ein intaktes Ökosystem erhalten, Hitzestau und Überschwemmungen verhindern wolle, müsse die Bodenversiegelung auch im Privatbereich beschränken.

Die Windkraft darf in NRW künftig näher an die Wohnbebauung heranrücken. Die Genehmigung wird deutlich vereinfacht. Der Abstand zur Grundstücksgrenze soll nur noch 30 Prozent der Anlagenhöhe betragen und nicht wie bislang 50 Prozent. Das heißt: Ein Windrad von 180 Metern Höhe bleibt nicht mehr 90 Meter auf Distanz, sondern nur noch von 60 Meter.