Düsseldorf. Auch Lehrpersonal an Unter- und Mittelstufen kommen schrittweise in höhere Besoldungsstufe. Doch es profitiert nur das verbeamtete Lehrpersonal.
Der Landtag NRW hat die schrittweise Angleichung der Lehrer-Einstiegsgehälter von der Primar- bis zur Oberstufe gesetzlich besiegelt. Für den Gesetzentwurf stimmten am Donnerstag die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen. SPD, FDP und AfD enthielten sich.
Die Lehrkräfte an Grundschulen und der Unter- und Mittelstufen (Sekundarstufe I) sollen demnach in fünf Schritten bis zum Jahr 2026 in die höhere Besoldungsgruppe A13 überführt werden. Rückwirkend zum 1. November 2022 haben sie bereits eine Zulage in Höhe von 115 Euro, die Anfang des Jahres ausgezahlt wurde. Die Zulage erhöht sich jährlich zum 1. August um jeweils 115 Euro, so dass ab August 2025 ein Plus von insgesamt 460 Euro erreicht wird.
Mehr Geld für beamtete Lehrkräfte: SPD kritisiert neue Ungerechtigkeiten
Die Angleichung kostet das Land bis 2026 knapp 900 Millionen Euro. Damit soll die Verdienstlücke geschlossen werden, die jetzt noch etwa zwischen Grundschul- und Gymnasiallehrern klafft, obwohl die Ausbildungsstandards längst vereinheitlicht wurden. Die Angleichung der Lehrer-Gehälter war ein zentrales Wahlversprechen von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und auch eine jahrelange Forderung von SPD und Grünen.
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Die SPD stimmte nun doch nicht für das Gesetz, sondern bemängelte, dass es für neue Ungerechtigkeiten im Besoldungsgefüge sorge. In einem eigenen Antrag forderte sie eine komplette Anpassung auf A13 schon im Jahr 2024. Auch besondere Funktionen etwa von Schulleitern müssten besser besoldet werden. Außerdem gingen die rund 40.000 tarifbeschäftigten Lehrkräfte leer aus, die „spürbar weniger“ als ihre verbeamteten Kollegen verdienten, sagte die schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Dilek Engin. Besoldung und Einstufung der Lehrkräfte sollten sich nach Ansicht der SPD künftig an der Schulgröße orientieren und nicht mehr am Lehramt.
NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) entgegnete, dass das Gesetz noch nicht als „der große Wurf einer Besoldungsreform“ gedacht sei. Die Angleichung der Lehrergehälter löse vielmehr etwas ein, das alle seit 2010 „sehr zögerlich angepackt haben“. >> Auch interessant:Schule: Diese Maßnahmen soll Unterrichtsausfall bremsen
Außerdem wird mit dem Gesetz die stundenscharf abzurechnende Erschwerniszulage für Notfallsanitäter wieder abgeschafft, weil sie sich als zu bürokratisch erwiesen hatte. Künftig soll die Zulage als Pauschale ausgestaltet werden und 20 Euro je 24-Stunden-Schicht betragen.
(dpa)