Düsseldorf. Das NRW-Kabinett hat sich hinter Pläne für verbesserten Jugendmedienschutz gestellt. So soll das Surfen für Kinder sicherer werden.
Betriebssysteme für Handys und Computer müssen künftig verbesserte Jugendschutzfilter enthalten. Über einfach vorzunehmende technische Einstellungen sollen Eltern bei der Einrichtung neuer PCs und Smartphones für ihre Kinder leichter den Zugang zu altersgerechten Angeboten regeln können, kündigte NRW-Medienminister Nathanael Liminski (CDU) am Dienstag an.
Die neue weitgehende Verpflichtung für Hersteller von Betriebssystemen ist Teil einer Reform des Staatsvertrages der Länder zum Jugendmedienschutz, die vom schwarz-grünen Kabinett beschlossen wurde. Eltern sollen bestimmte Alterseinstufungen wählen können, so dass nur noch entsprechend gekennzeichnete Angebote abrufbar sind. Diese Jugendschutzvorrichtung gegen Gewaltvideos, Hetzparolen oder Pornografie kann aber auch ausgeschaltet bleiben.
Der neue Jugendmedienschutzstaatsvertrag sei kein Allheilmittel, könne aber „einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, für Kinder und Jugendliche ein altersgerechtes Online-Umfeld zu schaffen, in dem sie sich sicher bewegen können“, erklärte Liminski. Natürlich könne eine Altersbeschränkung von jugendlichen Nutzern auch weiterhin ausgehebelt werden. „Wenn das künftig im Betriebssystem einmal beim Kauf festgelegt wird, ist das eine andere Schranke als wenn ich das in bestimmten Apps einzeln tue und das wahlweise leichter wieder entkräftet werden kann“, so Liminski.
Sogenannte Interaktionsrisiken für Kinder sollen besser erfasst werden
Sogenannte Interaktionsrisiken wie Mobbing, Grooming, selbstgefährdendes Verhalten, exzessives Spielen oder Kostenfallen sollen erfasst und bei der Alterseinstufung berücksichtigt werden. Bei der Kennzeichnung von Spielen und Filmen soll auch die Art der jugendgefährdenden Inhalte wie Gewalt, Drogenkonsum und Sexdarstellungen künftig konkreter benannt werden.
Mit der Reform soll die Landesmedienanstalt weitreichendere Durchgriffsrechte auch gegen ausländische Anbieter bekommen. Sperrverfügungen sollen nicht mehr so leicht mit einem Domain-Wechsel (von „.de“ zu „.com“) umgangen werden können.
Die neuen Regeln treten in Kraft, wenn die Landtage aller Bundesländer bis voraussichtlich Mitte des Jahres dem neuen Staatsvertrag zugestimmt haben. Wann die Jugendschutzvorkehrungen installiert sein müssen, ist noch unklar.
NRW stellt sich hinter Sparpläne für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Das NRW-Kabinett stellte sich am Dienstag auch hinter die Reformpläne für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die von der Ministerpräsidentenkonferenz im Grundsatz bereits Ende 2024 beschlossen worden waren. Das bedeutet: In den kommenden zwei Jahren soll der Pflichtbeitrag für alle Haushalte bei 18,36 Euro im Monat eingefroren werden.
ARD und ZDF müssen derweil Hörfunkwellen und Spartensender schließen, Ausgaben für Sportrechte verringern, mit schlankeren Verwaltungsstrukturen auskommen und sich aus Online-Textangeboten der freien Presse zurückziehen. Ab 2027, wenn Milliarden-Rücklagen aufgebraucht sind, wird dann ein neues Beitragsermittlungssystem greifen. Es erleichtert den Landtagen, dem angemeldeten Finanzbedarf der milliardenschweren Anstalten zu widersprechen.