Düsseldorf. ARD und ZDF wollen ab Januar von allen Haushalten noch mehr Geld. Wie es anders laufen wird, sagt nun der NRW-Ministerpräsident.
Im Streit um die Anhebung des Rundfunkpflichtbeitrags für alle Haushalte zum Jahreswechsel hat NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) die Sendeanstalten davor gewarnt, ihre beantragten Zusatzeinnahmen erneut verfassungsgerichtlich einzuklagen. Die Reformbeschlüsse der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk stellten eine „ordentliche Lösung“ dar. „Das muss man nicht beklagen“, sagte Wüst am Sonntag im „Deutschlandfunk“.
Die Länder hatten am Freitag einer von der unabhängigen Finanzkommission KEF empfohlenen Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags um weitere 58 Cent auf dann 18,94 Euro die Zustimmung verweigert. Zunächst wurde beschlossen, dass ARD und ZDF sparen müssen, um mit den jährlich gut 8,5 Milliarden Euro an Gebühren auszukommen. So soll es künftig statt 70 nur noch 53 Hörfunksender geben, einzelne Spartensender werden verschmolzen sowie teure Sportübertragungsrechte, Unterhaltungsformate und Online-Geschäftsfelder konkurrierender privater Medienunternehmen zur Disposition gestellt.
Bis 2027 sind Rücklagen der Sender aufgebraucht
Wüst machte deutlich, dass sich die Ministerpräsidentenkonferenz bei der nächsten Sitzung im Dezember auf ein komplett neues System der Finanzermittlung für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk verständigen wolle. Man sei sich einig, „dass da ein neues Finanzierungsverfahren kommen soll mit einem Widerspruchsrecht“, so Wüst im „Deutschlandfunk“. Nur wenn künftig von den Landtagen kein Widerspruch angemeldet werde, solle die Beitragsempfehlung der KEF „unmittelbar gelten“. Erst zum 1. Januar 2027 müsse der Finanzbedarf und damit die künftige Beitragshöhe neu ermittelt werden, „denn dann werden die Rücklagen der Sender aufgebraucht sein“, so Wüst.
Bislang meldeten die Sender ihren selbst ermittelten Finanzbedarf bei der KEF an, die diesen prüfte und eine Empfehlung zur Beitragshöhe aussprach. Die Landesparlamente mussten zwar formal noch zustimmen und konnten den Grundversorgungsauftrag als solchen definieren, den konkreten Beitragserhöhungswunsch nachträglich aber kaum noch stoppen. So hatte der Landtag von Sachsen-Anhalt 2020 dem KEF-Vorschlag die Zustimmung verweigert, doch ARD, ZDF und Deutschlandradio bekamen am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht Recht.
Landtage sollen Erhöhung der Rundfunkbeiträge leichter stoppen können
Diesen Automatismus wollen die Länder nicht länger hinnehmen, zumal sich viele der aus Pflichtbeiträgen finanzierten Sender trotz aller Umwälzungen in der Medienbranche weiterhin teure Strukturen und hohe Gehälter für Führungskräfte leisten. Einzelne Intendanten verdienen mehr als der Bundeskanzler. Mehrere Länder haben ultimativ ausgeschlossen, einer weiteren Gebührenerhöhung zustimmen zu wollen. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) forderte, das Verfahren der Beitragsfestsetzung „demokratiesicherer“ zu machen.