Düsseldorf.. Ist die geplante Hebesatz-Differenzierung für Wohnen und Gewerbe verfassungsfest? Das Land NRW gibt den Städten jetzt eine Antwort.

Im Streit um die neue Grundsteuerberechnung ab 2025 hat die schwarz-grüne Landesregierung den Druck auf die Kommunen erhöht, unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe einzuführen. „Die mediale Sorge, dass das alles juristisch wackelig wäre, ist eigentlich unberechtigt“, sagte der Steuerexperte des NRW-Finanzministeriums, Winfred Bernhard, am Montag und verwies auf ein eigens eingeholtes, 80-seitiges Gutachten renommierter Staatsrechtler.

Die Kommunen müssten zwar fortan jedes Jahr im Stadtrat über die unterschiedlichen Hebesätze beraten, aber das sei nun mal kommunale Selbstverwaltung: „Wie eine Kommune sich örtlich aufstellt, hängt von deren örtlichen Verhältnissen ab. Das kann eben nicht landeseinheitlich entschieden werden“, so Bernhard. Die Kommunalen Spitzenverbände kritisieren dagegen, dass Schwarz-Grün den Städten das Problem vor die Tür kippe.

In NRW müssen 6,5 Millionen Grundstücke steuerlich neu berechnet werden

Ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2018 zwingt zur Neubewertung der NRW-weit 6,5 Millionen Grundstücke. In zahlreichen Städten zeichnete sich dadurch eine Kostenexplosion bei Ein- und Zweifamilienhäusern ab, während die Grundsteuer für Gewerbeimmobilien deutlich günstiger ausfallen würde.

Bund und Länder haben bei der Reform der wichtigen kommunalen Einnahmequelle „Aufkommensneutralität“ zugesichert. Das heißt: Die NRW-Städte sollen weiterhin etwa vier Milliarden Euro Grundsteuer-Gesamtaufkommen haben – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Innerhalb einer Stadt kann es je nach Lage und Wertentwicklung des Gebäudes für den einzelnen Eigentümer deutlich teurer oder billiger werden.

NRW-Kommunen sehen Land bei Grundsteuer am Zug

Die Kommunen erwarteten von der Landesregierung, dass sie über die landesweite Steuermesszahl korrigierend eingreift, um eine Überlastung von Wohneigentümern und Mietern zu verhindern. Die Grundsteuer berechnet sich aus dem jeweiligen Grundstückswert, der landesweiten Messzahl und dem städtischen Hebesatz. Das Land eröffnete im Juli jedoch gesetzlich die Option, lokal selbst unterschiedliche Hebesätze festzulegen und lieferte Referenzwerte mit.