Berlin. Hartes Urteil gegen eine Aktivistin: Für mehrere Aktionen ist eine 32-Jährige zu einer Haftstrafe verurteilt worden – ohne Bewährung.

Miriam M. verließ am Mittwoch wütend den Saal im Amtsgericht Tiergarten, während das Urteil über sie gefällt wurde. Die 32-Jährige aus Schleswig-Holstein gilt als führendes Mitglied der Letzten Generation, gibt oft Zeitungsinterviews und hat laut eines Berichts des „Spiegel“ schon an zahlreichen Aktionen und Straßenblockaden der Klimaaktivisten in ganz Deutschland teilgenommen. In Berlin, ihrem Wohnort, wurde ihr das nun zum Verhängnis. Miriam M. wurde am Mitwoch wegen mehrerer in der Hauptstadt begangener Taten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, wie eine Sprecherin unserer Redaktion bestätigte.

Die Strafe wird nicht, wie bisher meist geschehen, zur Bewährung ausgesetzt. Es ist ein ungewöhnlich hartes Urteil und die bisher höchste in Berlin verhängte Strafe. Zur Begründung hieß es, dass M. noch im Gerichtssaal verkündet habe, weiter an Aktionen telnehmen zu wollen und keinerlei Reue zeigte. Sie habe sich vielmehr als „hauptberufliche Aktivistin“ bezeichnet. Ihr Studium des Tibetischen Buddhismus hat sie Medienberichten zufolge aus diesem Grund unterbrochen.

Letzte Generation: Miriam M. sprühte Farbe auf denkmalgeschütze Fassaden und Luxusgeschäfte

Der Richter konnte ihr daher keine „positive Sozialprognose“ ausstellen, welche für eine Bewährung allerdings grundsätzlich notwendig ist. Zwar waren schon zuvor vereinzelt Haftstrafen ohne Bewährung für Letzte Generation-Mitglieder in Berlin verhängt worden, jedoch nie in dieser Größenordnung. Nun muss die 32-Jährige also für 16 Monate hinter Gitter. Zumindest, sollte das Urteil rechtskräftig werden.

M. wurde dabei des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der Nötigung und der Sachbeschädigung für schuldig befunden. Es sind die üblichen Tatvorwürfe, die auf Straßenblockaden der Letzten Generation folgen. Laut Anklage hatte sich die Beschuldigte zwischen Oktober 2022 und Februar 2023 mehrmals auf Fahrbahnen festgeklebt und dadurch gemeinsam mit anderen Aktivisten für lange Rückstaus gesorgt. Am 7. März verübte sie zudem eine Farbattacke auf die denkmalgeschützte Fassade des Bundesverkehrsministeriums, wofür die Gruppe eigens ein Feuerwehrfahrzeug angemietet hatte. Die Entfernung der orangenen Farbe kostete rund 7400 Euro.

Verurteilte Klimaaktivistin fiel durch extravagante Protestaktionen auf

Eine weitere Tat folgte laut Staatsanwaltschaft am 22. April 2023. Damals besprühte die 32-Jährige gemeinsam mit einem weiteren Aktivisten das Schaufenster des noblen Bekleidungsgeschäfts Gucci auf dem Berliner Kurfürstendamm, ebenfalls mit orangener Farbe. Der Veruteilung voran gegangen waren zwei Geldstrafen, eine verhängt vom Amtsgericht Tiergarten, eine in Hamburg. Das ist aber noch nicht alles.

Laut dem „Spiegel“ wurde M. im Juni nach einer Hausdurchsuchung von der Staatsanwaltschaft Flensburg angeklagt, sich an einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben. Hintergrund sind ihre teils extravaganten Protestaktionen. Im Mai 2022 soll M. etwa an der „Manipulation einer Rohöl-Pipeline“ in Mecklenburg-Vorpommern beteiligt gewesen, außerdem drehte sie nahe Köln den Streckenschieber einer Öl-Pipeline zu und dekorierte das Handrad mit Sonnenblumen. Im Dezember 2022 habe sie sich auf der Start- und Landebahn des Flughafens München festgeklebt. Im Juni 2023 sei sie Teil einer Gruppe gewesen, die auf Sylt ein Flugzeug besprüht habe.  

In ihrer Heimat war sie indes erstmals aufgefallen, als sie sich im Mai 2021 auf einen Zebrastreifen auf der Kurhausstraße in Bad Segeberg setzte und still protestierte. Vor sich hatte sie ein Schild mit der Aufschrift: „Ich habe Angst, dass große Teile der Erde unbewohnbar werden.“ Auf der sozialen Plattform X kritisierte sie zuletzt die Ermittlungen gegen sich.