Halle. Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke steht wieder vor Gericht. Er soll bei einer Parteiveranstaltung Nazi-Parolen angestimmt haben.
Seit Montag, 24. Juni, steht der thüringische AfD-Landeschef Björn Höcke um zweiten Mal innerhalb weniger Monate in Halle vor Gericht. Erneut geht es um die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Im Detail soll der Politiker bei einer Parteiveranstaltung im Dezember 2023 die verbotene SA-Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt haben. Höcke soll laut Anklage die ersten beiden Worte der Nazi-Losung ausgesprochen und die Zuhörenden animiert haben, diese zu beenden.
Besonders brisant ist hierbei, dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein weiteres Strafverfahren wegen der Nutzung derselben verbotenen Losung der Sturmabteilung (SA) im Jahr 2021 gegen ihn lief. Bei diesem ersten Verfahren kam es bereits zu einer Verurteilung Höckes, diese ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da der AfD-Politiker Revision einlegte. Der Bundesgerichtshof befasst sich nun mit der Angelegenheit.
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Der ehemalige Geschichtslehrer hatte bei diesem ersten Verfahren argumentiert, er habe nicht gewusst, dass es sich um eine verbotene Nazi-Parole gehandelt habe. Das Gericht sah dies jedoch anders. Höcke wisse, was er sagte und täte dies bewusst, um Grenzen zu testen. Daher verurteilte ihn das Landgericht Halle im Mai zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 130 Euro.
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Beim nun gestarteten Prozessauftakt vermied es Höcke, laut Deutscher Presse-Agentur, fotografiert oder gefilmt zu werden. Pressevertreter mussten den Gerichtssaal zu Beginn der Verhandlung verlassen. Höcke bestritt zum Prozessbeginn die Vorwürfe und bezeichnete sich als „völlig unschuldig“. Darüber hinaus bestritt er die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerungen. „Ich sehe die Strafbarkeit für ‚Alles für Deutschland nicht‘“, wird Höcke von der Nachrichtenagentur Afp zitiert. Es handele sich um „Allerweltsworte, die zufällig vor einigen Jahren von einer verbrecherischen Organisation“ benutzt worden seien.
Björn Höcke sieht sich als „völlig unschuldig“ – SA-Parole seien „Allerweltsworte“
Höcke, der den Prozess als „Farce“ bezeichnete, ließ durch seine Anwälte zu Prozessbeginn mehrere Anträge vorbringen. In diesen wurde unter anderem eine öffentliche und mediale Vorverurteilung ihres Mandanten beanstandet. Außerdem stellten die Anwälte infrage, ob das Landgericht Halle überhaupt zuständig sei. Das Verfahren aus diesen Gründen einzustellen, lehnte die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Jan Stengel ab.
Laut Angaben des Landgerichts Halle könnten Höcke bei einer erneuten Verurteilung entweder eine weitere Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen.