Düsseldorf. Drei Monate nach der Cannabis-Liberalisierung wird über die Auswirkungen auf die NRW-Schulen diskutiert. Klappt der Verbotsappell?

Knapp drei Monate nach der Cannabis-Legalisierung in Deutschland halten sich die Auswirkungen auf den Schulalltag in Nordrhein-Westfalen angeblich in Grenzen. „Derzeit liegen dem Schulministerium keine Problemanzeigen vor“, hieß es am Wochenende aus dem NRW-Schulministerium auf Anfrage unserer Redaktion.

Allerdings gibt es auch keine Meldepflicht und somit kein klares Lagebild über Kiffer-Vorfälle an den rund 2000 weiterführenden Schulen in NRW. Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hatte allen Schulen aufgetragen, in ihren Hausordnungen klarzustellen, dass Cannabis und andere Drogen an den Schulen nichts zu suchen hätten und die Mitnahme ausdrücklich nicht erwünscht sei. „Zahlen dazu, wie viele Schulen dies bereits umgesetzt haben, liegen nicht vor“, räumte das Ministerium nun ein.

Nach der Cannabis-Liberalisierung durch die Bundesregierung ist Volljährigen der Konsum zwar grundsätzlich erlaubt. In Sichtweite von maximal 100 Metern um die Eingangsbereiche von Schulen gilt aber weiterhin formal ein Verbot. „Für die Einhaltung der 100-Meter-Sichtweite-Regelung liegt die Zuständigkeit der Einhaltung bei den örtlichen Ordnungsbehörden“, so das Schulministerium. Sollte wiederum ein minderjähriger Schüler Cannabis dabeihaben, sind Lehrer laut Schulgesetz gehalten, das Gas vorübergehend wegzunehmen und die Eltern zu informieren.

Lehrer sehen sich in NRW offenbar nicht in der Lage, das Kiffen zu kontrollieren

Dem Vernehmen nach sehen sich viele Lehrkräfte außerstande, Kontrollgänge in den „Raucherecken“ ihrer Schulen durchzuführen und im Zweifel während des ohnehin strapaziösen Schultages auch noch das Ordnungsamt zu rufen. Die 100-Meter-Regel wird hinter vorgehaltener Hand als wenig praxistauglich beschrieben. Am Ende rauche zumindest jeder volljährige Schüler doch, was er wolle.

Das Schulministerium hofft derweil, dass der Enttabuisierung von Drogen durch die Cannabis-Legalisierung mit verbesserter Präventionsarbeit begegnet werden kann. Den Schulen wurden Materialien zum Einsatz im Unterricht online zur Verfügung gestellt.

Integrierte Schulen in NRW fordern Nachschärfung der Cannabis-Regeln

Die Landeselternschaft der integrierten Schulen (LEIS-NRW) fordert dagegen die schwarz-grüne Landesregierung auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen nachzuschärfen, um die Auswirkungen der bundesgesetzlichen Liberalisierung auf den Schulbetrieb einzudämmen. „Es ist nicht ausreichend, lediglich darauf zu vertrauen, dass Schulen ‚präventiv agieren‘, ohne ihnen die rechtlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, um diese Prävention auch effektiv umzusetzen“, warnte Sven Pitzer, stellvertretender Vorsitzender von LEIS-NRW. Es sei unverantwortlich, Schulen der Möglichkeit zu berauben, klare und durchsetzbare Verbote für den Besitz von Cannabis auszusprechen.