Washington. Trump ist jetzt der erste strafrechtlich verurteilte Ex-US-Präsident der Geschichte. Was folgt? Die Einschätzung von Rechtsexperten.
Nach der Verurteilung von Ex-Präsident Donald Trump im Schweigegeld-Prozess gehen Rechtsexperten überwiegend davon aus, dass der 77-Jährige nicht kurzfristig inhaftiert wird. Die wichtigsten Argumente, die Strafrechtler anführen: Trump ist weder vorbestraft, noch hat er eine Gewalttat begangen.
Auf längere Sicht lässt sich die Frage nach dem Gefängnis schwieriger beantworten. Nach Gesetzeslage im Bundesstaat New York könnte Trump maximal vier Jahre Gefängnis bekommen. Eine Vollstreckung vor Abschluss eines programmierten Berufungsverfahrens, das Monate bis Jahre dauern und vor dem Obersten Gericht in Washington landen kann, trauen nur wenige Beobachter Richter Juan Merchan zu. Er würde sich anfechtbar machen. Landläufige Meinung: Bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens bleibt Trump ein freier Mann.
Trump: Wie er aus dem Gefängnis regieren könnte
Und wenn es doch anders kommt? Selbst ein Gang hinter Gitter würde Trump nicht daran hindern, sich am 5. November für das höchste Staatsamt der USA zur Wahl zu stellen. Die Verfassung sieht in einem „Knacki” kein Hindernis für das Weiße Haus. Käme es zu einem Hausarrest, etwa in seinem Privat-Domizil Mar-a-Lago, könnte Trump von dort aus durch tägliche Presse-Konferenzen im Wahlkampf weiter präsent sein.
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Würde Trump im November gewählt, könnte er sich nicht selbst begnadigen. Der Arm des Präsidenten ist nicht so lang, um ein Urteil gegen sich aus einem Bundesstaat aufzuheben. Aber: Formal könnte Trump auch aus dem Gefängnis regieren. Vor über 100 Jahren machte der Sozialist Eugene Debus hinter Gittern Wahlkampf – verlor aber am Ende.
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