Berlin. Weniger Bürokratie und stärkere Leistung sollen den Boom beflügeln. Doch es gibt einiges zu beachten – insbesondere für Vermieter.

Lange angekündigt beschlossen Bundestag und Bundesrat vergangenen Freitag das Solarpaket 1, das unter anderem Erleichterungen für die Einrichtung und den Betrieb von Steckersolaranlagen beinhaltet. Die kleinen Balkonkraftwerke sind längst zu einem Verkaufsschlager geworden. Mehr als 400.000 Anlagen sind mittlerweile bei der Bundesnetzagentur registriert. Einige Hürden haben die Verbreitung jedoch gebremst. Sie werden mit den Gesetzesänderungen nun beseitigt.

Bisher mussten neue Balkonsolaranlagen sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch beim örtlichen Betreiber des Stromnetzes angemeldet werden. Dieses Verfahren wird nun stark vereinfacht. Eine Anmeldung ist nur noch bei der Netzagentur notwendig. Seit dem 1. April hat die Behörde zudem das zuvor umfangreiche Formular auf wenige Fragen verkürzt. Auf diese Weise soll auch ein bundesweit einheitliches Verfahren entstehen. Bisher haben die rund 840 Stadtwerke recht unterschiedlich agiert – und mitunter auf hohe technische Standards gepocht.

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Die Solarmodule von Balkonkraftwerken dürfen fortan eine Leistung von bis zu 800 Watt erbringen. Das sind 200 Watt mehr als bisher. Laut Stiftung Warentest lassen sich damit eine Reihe von Hausgeräten betreiben oder laden. So zieht ein E-Bike beispielsweise zwischen 100 und 150 Watt Strom, ein Router bis zu 15 Watt oder ein Fernseher bis zu 80 Watt.

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Balkonkraftwerk: Manche Stadtwerke untersagten Schuko-Stecker

Die Komplettanlagen bestehen in der Regel aus Solarmodulen und einem Wechselrichter, über den der erzeugte Strom per Stecker ins das Hausnetz eingespeist wird. Dafür reicht in der Praxis eine normale Schuko-Steckdose. Die technische Norm forderte jedoch eine spezielle Einspeise-Dose, auch Wieland-Steckdose genannt. Aufgrund dessen untersagten manche Stadtwerke den Betrieb mit einem normalen Schuko-Stecker. Die Bundesregierung befürwortet dies hingegen.

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In einem neuen Normvorschlag unterstützt nun auch die Normungskommission den einfachen Anschluss. Allerdings liegt der Text zur neuen Norm noch nicht vor. In einer ersten Runde hatte es 700 Eingaben gegen die Neuformulierung gegeben, die nun in eine zweite Fassung des Normvorschlags eingebaut werden. Wann die neue Norm veröffentlicht wird, ist noch offen. Die Verbraucherzentralen halten den Anschluss per Schuko-Stecker aber schon jetzt für möglich.

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Auch die Vorschrift, einen sogenannten Zweirichtungszähler zu installieren, behinderte bisher die Verbreitung der Balkonsolaranlagen. Das neue Gesetz sieht nun vor, dass der alte Stromzähler für eine Übergangszeit bis zur Installation eines Zweirichtungszählers weiter betrieben werden darf. Das bedeutet, der Zähler läuft rückwärts und senkt so die Stromrechnung, wenn selbst erzeugte Elektrizität eingespeist wird. Eine Anlage kann also direkt nach dem Kauf angeschlossen werden.

Mieter benötigen eine Erlaubnis, werden aber besser gestellt

Mieter benötigten allerdings eine Erlaubnis des Vermieters, wenn sie eine sichtbare Balkonsolaranlage installieren wollen. Auch bei dieser Regelung werden die Mieter nun besser gestellt. Denn Mieter erhalten einen Anspruch darauf. Natürlich können gewichtige Argumente trotzdem ein Verbot nach sich ziehen – etwa wenn dadurch eine Fassade nicht mehr den städtebaulichen Vorgaben entspricht.

Die wichtigste Frage aber lautet: Lohnt sich das überhaupt? Die Anlagen kosten in der Regel einige Hundert Euro. Bis sie die Kosten durch eine Ersparnis bei den Stromkosten wieder einspielen, vergehen einige Jahre. Unabhängig davon trägt die Verbreitung der Minikraftwerke aber zum Klimaschutz bei. Insofern lohnt sich der Betrieb auf jeden Fall.

FAQ Balkonkraftwerk

Wann kommt die 800 Watt Grenze für Balkonkraftwerke?

Sobald das Solarpaket I in Kraft getreten ist und die Produktnorm für Balkonkraftwerke vom Verband Elektrotechnik Elektronik (VED) Informationstechnik angepasst wurde, sind die 800 Watt erlaubt. Bis dahin können Wechselrichter mit 800 Watt Leistung trotzdem genutzt werden – die Leistung muss aber gedrosselt werden.

Kann ich einen 600 Watt Wechselrichter auf 800 Watt umstellen?

Viele Hersteller bieten Wechselrichter mit 800 Watt oder mehr an, die gedrosselt werden können. Das funktioniert manuell direkt am Wechselrichter oder über eine App, die viele Hersteller anbieten. Ein Wechselrichter mit einer Maximalleistung von 600 Watt kann in der Regel nicht einfach umgestellt werden. Hier muss dann in einen Neuen investiert werden.

Was passiert, wenn ich mehr als 800 Watt einspeise?

Der Elektromeister und YouTuber Karl Helmut warnt 2023 in einem Video davor, dass ein 800-W-Balkonkraftwerk zu einer Überlastung der Hauselektronik führen könnte. Das würde vor allem Altbauten mit einer veralteten Elektronik betreffen.

Was sind die Bauteile von einem Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk besteht aus mehreren Schlüsselkomponenten. Diese ermöglichen es, Sonnenlicht direkt auf dem eigenen Balkon in elektrische Energie umzuwandeln, die entweder selbst genutzt oder ins öffentliche Netz eingespeist werden kann.

Solarpaneele: Das Herzstück jedes Balkonkraftwerks. Diese Paneele fangen die Sonnenstrahlen ein und wandeln sie in Gleichstrom (DC) um. Sie sind speziell dafür konzipiert, auch auf kleinem Raum maximale Energie zu erzeugen.

Wechselrichter: Diese Komponente ist entscheidend für die Umwandlung des von den Solarpaneelen erzeugten Gleichstroms in Wechselstrom (AC), der von Haushaltsgeräten genutzt werden kann. Für Balkonkraftwerke eignen sich besonders Mikro-Wechselrichter, da sie direkt an einzelne Solarpaneele angeschlossen werden können, was eine effiziente Energieausbeute und einfache Installation ermöglicht.

Montagesystem: Eine stabile und sichere Montage ist entscheidend, um die Solarpaneele optimal zur Sonne auszurichten und sie sicher am Balkon zu befestigen. Die Montagesysteme sind so gestaltet, dass sie auch bei begrenztem Platz und unterschiedlichen Balkonkonstruktionen eine maximale Sonneneinstrahlung gewährleisten.

Anschluss- und Sicherheitstechnik: Kabel, Stecker und Sicherheitseinrichtungen wie ein Überlastschutz sorgen dafür, dass das Balkonkraftwerk sicher mit dem häuslichen Stromnetz oder dem öffentlichen Netz verbunden werden kann. Sie schützen zudem vor elektrischen Fehlern und garantieren die sichere Funktion des Systems.

Was ändert sich für Balkonkraftwerke ab 2024?

Mit dem Solarpaket I treten 2024 wichtige Änderungen für Balkonkraftwerke in Deutschland in Kraft, die deren Nutzung erheblich vereinfachen sollen. Hier sind einige der wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Mehr Leistung: Die maximale Ausgangsleistung von Wechselrichtern für Balkonkraftwerke wird von 600 Watt auf 800 Watt angehoben. Außerdem wird die zulässige Gesamtnennleistung der Anlagen auf bis zu 2000 Watt erhöht.

Vereinfachte Anmeldung: Die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wird vereinfacht, indem die Anzahl der erforderlichen Angaben reduziert wird. Eine separate Anmeldung über den Netzbetreiber soll wegfallen.

Bauliche und technische Vorschriften: Es gibt Lockerungen in den baulichen Anforderungen. Beispielsweise entfällt die Pflicht zur statischen Berechnung für kleinere Anlagen unter 200 Watt, und auch die Brandschutzauflagen sowie die Optik der Module betreffende Regelungen sollen flexibler gestaltet werden.

Stärkung der Rechte von Mietern und Eigentümern: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt sich dafür ein, die Installation von Balkonkraftwerken als privilegierte Maßnahme im Mietrecht und Wohneigentumsgesetz zu verankern, was es Mietern und Eigentümern erleichtert, solche Anlagen zu installieren.