Berlin. Wer arbeiten kann, aber keinen Job hat, bekommt Arbeitslosengeld. Aber dann gibt es auch noch das Bürgergeld. Was sind die Unterschiede?
- Mit dem Jahreswechsel von 2022 auf 2023 wurde das Bürgergeld eingeführt – Hartz IV ist Geschichte
- Sowohl Arbeitslosengeld als auch Bürgergeld sind Hilfeleistungen für Personen ohne Job
- Eine Variante ist langfristig angelegt, die andere bietet nur kurzfristige Unterstützung
Arbeitslosigkeit ist eine Situation, die jeden treffen kann. Staatliche Unterstützungsleistungen wie Arbeitslosengeld und Bürgergeld sind im Ernstfall wichtige Hilfen. Doch während beide Formen der Unterstützung den Lebensunterhalt sichern sollen, gibt es durchaus Unterschiede.
Wer Arbeitslosengeld erhält
Arbeitslosengeld ist eine Sozialleistung, die Menschen erhalten, wenn sie arbeitslos sind und aktiv nach einer neuen Beschäftigung suchen. Es wird in der Regel für einen begrenzten Zeitraum gezahlt und basiert auf den vorherigen Beiträgen des Empfängers zur Arbeitslosenversicherung.
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten, muss eine Person
- bereits als arbeitslos gemeldet sein,
- in der Lage sein, mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen,
- eine versicherungspflichtige Stelle suchen,
- und die Anwartschaftszeit erfüllen.
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Die Anwartschaftszeit ist maßgeblich für das Arbeitslosengeld. Die Voraussetzung für das Arbeitslosengeld ist dann erfüllt, wenn eine Person in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate lang verpflichtend oder freiwillig arbeitslosenversichert war.
Wie viel Arbeitslosengeld erhält man?
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist eine komplexe Angelegenheit und hängt von vielen Faktoren ab. Folgende vereinfachte Berechnung wird von der Bundesagentur für Arbeit vorgeschrieben:
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes beginnt mit dem Brutto-Gehalt der vergangenen zwölf Monate. Nur der Teil des Gehalts, der beitragspflichtig in der Arbeitslosenversicherung war, wird berücksichtigt. Dies schließt beispielsweise Minijobs aus. Dieser Betrag wird durch 365 geteilt, um das Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag zu ermitteln, das als Bemessungsentgelt bezeichnet wird. Von diesem Bemessungsentgelt werden die Lohnsteuer, gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent abgezogen. Das Ergebnis ist das Leistungsentgelt, dieses beschreibt das Netto-Entgelt pro Tag. Als Arbeitslosengeld erhält man 60 Prozent des Leistungsentgelts pro Tag. Die Zahl erhöht sich auf 67 Prozent, wenn mindestens ein Kind in der Bedarfsgemeinschaft lebt.
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Diese Berechnung ist jedoch eine Vereinfachung und berücksichtigt nicht alle individuellen Faktoren. Es ist ratsam, sich an die zuständige Behörde zu wenden, um eine genaue Berechnung zu erhalten, da individuelle Umstände die Höhe beeinflussen können. Die Bundesagentur für Arbeit bietet zudem auf ihrer Website ein Tool zur Berechnung des Arbeitslosengeldes an.
Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?
Die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld richtet sich nach zwei Faktoren:
- der Dauer der Versicherungspflicht, beispielsweise durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- dem Alter zum Zeitpunkt des Anspruchs
Die versicherungspflichtigen Zeiten müssen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren liegen und mehrere versicherungspflichtige Zeiten können zusammengezählt werden.
Für Arbeitslose unter 50 Jahren beträgt die maximale Bezugsdauer 12 Monate, vorausgesetzt, sie waren zuvor mindestens 24 Monate versicherungspflichtig. Ab dem 50. Lebensjahr erhöht sich die Bezugsdauer stufenweise auf maximal 24 Monate. Diese maximale Bezugsdauer gilt für Arbeitslose ab 58 Jahren, sofern sie mindestens 48 Monate versicherungspflichtig waren.
Bürgergeld als langfristige soziale Unterstützung
Das Bürgergeld ist im Gegensatz zum Arbeitslosengeld als langfristige Unterstützung arbeitssuchender Menschen gedacht. Es wird aus Steuergeldern bezahlt und wird im Gegensatz zum Arbeitslosengeld unter weniger strengen Bedingungen genehmigt. Das Bürgergeld soll dazu beitragen, das Existenzminimum zu sichern und Armut zu bekämpfen.
Um Anspruch auf Bürgergeld zu haben, muss eine Person
- mindestens 15 Jahre alt sein, das Rentenalter aber noch nicht erreicht haben,
- in Deutschland wohnen und den Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik haben,
- mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können,
- hilfebedürftig sein oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit Hilfsbedarf leben.
Der Rechtsbegriff „Bedarfsgemeinschaft“ ist entscheidend für den Bürgergeldbezug. Auch Einzelpersonen gelten bereits als solche. Wenn mehrere Personen zusammenleben und gegenseitig füreinander verantwortlich sind, bilden sie ebenfalls eine Bedarfsgemeinschaft. Das betrifft Ehepaare, eingetragene Lebenspartner und Personen in einer eheähnlichen Gemeinschaft sowie Familien. Als hilfebedürftig gelten Personen, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegen und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken können.
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Wie viel Bürgergeld gibt es derzeit?
Seit Januar 2024 liegt der Regelbedarf für Alleinstehende bei 563 Euro. Paare erhalten pro Partner einen Betrag von 506 Euro. Für nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 451 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 471 Euro. Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren erhalten 390 Euro und Kinder unter 6 Jahren 357 Euro.
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Wie viel Vermögen darf man als Bürgergeldempfänger haben?
Das Bürgergeld ist hilfsbedürftigen Menschen vorbehalten – die Idee ist, vor Erhalt der finanziellen Hilfe zuerst die eigenen Mittel einzusetzen. Wenn bestimmte Freibeträge beispielsweise beim Einkommen oder Vermögen überschritten werden, besteht zunächst kein Anspruch auf Bürgergeld. Zum Einkommen gehören alle Einnahmen, die eine Person hat.
Auch das eigene Vermögen ist ein wichtiger Faktor zur Prüfung des Anspruchs auf Bürgergeld. Als Vermögen gelten messbare persönliche Besitztümer wie beispielsweise:
- Bargeld
- Sparbriefe, Wertpapiere und Sparguthaben
- Wertgegenstände (z.B. Fahrzeuge oder Schmuck)
- Kapitallebensversicherungen
- Haus- und Grundeigentum oder Eigentumswohnungen
Das Jobcenter berücksichtigt bei der Berechnung des Vermögens sowohl eigenes verwertbares Vermögen als auch das Vermögen der Bedarfsgemeinschaft. Vermögen gilt als verwertbar, wenn es zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden kann.
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Während des ersten Jahres des Bezugs von Bürgergelds wird das Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Diese Zeitspanne wird als Karenzzeit bezeichnet. Falls der Leistungsbezug während dieses Zeitraums für einen oder mehrere volle Monate unterbrochen wird, verlängert sich die Karenzzeit um die Monate, in denen kein Bürgergeld bezogen wurde. Vermögen gilt als erheblich, wenn es die folgenden Beträge überschreitet:
- 40.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft, die leistungsberechtigt ist
- 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft
Es gibt einen Freibetrag (Absetzbetrag) für das Vermögen. Dieser wird nach Ablauf der Karenzzeit relevant und beträgt 15.000 Euro für jede Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt.
Übergang vom Arbeitlosengeld zum Bürgergeld
Nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes bekommt man nicht automatisch Bürgergeld. Es ist wichtig, rechtzeitig einen Antrag beim zuständigen Jobcenter zu stellen. Das Bundesarbeitsministerium kündigte zuletzt an, eine Beantragung solle bald auch per App möglich sein. Der Antrag wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.
Die Unterschiede zusammengefasst:
Arbeitslosengeld wird finanziert aus Beiträgen der Arbeitslosenversicherung und ist eine Form der kurzfristigen sozialen Hilfe. Wer seinen Job verliert, erhält in der Regel zunächst Arbeitslosengeld. Die Höhe richtet sich nach dem letzten Arbeitsentgelt.
Bürgergeld wird aus Steuergeldern finanziert und ist eine langfristige Form der sozialen Unterstützung. Sie wird im Anschluss an das Arbeitslosengeld gezahlt. Bürgergld soll es das Existenzminimum sichern und Armut bekämpfen.